Es wirkt wie der Versuch, im Rückwärtsgang voranzukommen: Nachdem die Agrarminister der Länder infolge des BVerwG-Urteils vom Oktober vergangenen Jahres die Roten Gebiete im Frühjahr außer Kraft gesetzt hatten, fordert der Bundesrat nun vom Bund schnelle gesetzliche Anpassungen, um eben diese Roten Gebiete weiterhin aufrechterhalten zu können. Vor allem die Agrarminister von Sachsen-Anhalt, Nordrhein-Westfalen und Bayern hatten vor wenigen Monaten den Vorstoß gemacht, überprüfen zu lassen, ob Deutschland künftig ganz auf die die Ausweisung belasteter Gebiete verzichten kann - nun spricht sich die Mehrheit der Länder dafür aus. Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer kündigte jetzt im Juni an, bei der Ausweisung der Roten Gebiete bis zum Frühjahr 2027 für Rechtsklarheit zu sorgen.

 

Zum besseren Verständnis: Das Leipziger Gericht hatte den Gewässerschutz selbst nicht infrage gestellt. Deshalb bedeutet das Urteil nicht das endgültige Aus für die Roten Gebiete. Für Landwirte wächst damit die Unsicherheit.
Die FREIEN BAUERN fordern eine faire und gerechte Bewertung aller Verursacher von Emissionen sowie zielgerichtete Maßnahmen anstelle pauschaler Vorgaben nach dem Gießkannenprinzip. Es muss ein Ende haben, dass Verwaltung und Politik neue bürokratische Auflagen als erledigte Hausaufgaben gegenüber Brüssel vorweisen, während sie im eigenen Land einseitig zulasten der Landwirtschaft gehen. Wer neue Vorgaben beschließt, muss sicherstellen, dass sie praktikabel sind, einen nachvollziehbaren Nutzen haben und die Betriebe nicht überfordern. Massnahmen, die vor allem der öffentlichen Wirkung dienen, aber keinen nachweisbaren Mehrwert für Umwelt, Natur oder Gesellschaft bringen, sind reine Augenwischerei und helfen niemandem weiter. Einige Experten verweisen zudem darauf, dass der Grenzwert von Nitrat in Höhe von 50 mg je Liter eine willkürliche Festlegung ist - dieser Wert wird in einigen Landstrichen bereits unter natürlichen Bedingungen erreicht.

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