Die Naturwiederherstellungsverordnung (W-VO) sorgt weiter für Kritik: Nach Ansicht verschiedener Verbände greift sie in bestehende Nutzungsrechte ein. Die FREIEN BAUERN lehnen die Verordnung ab. In der breiten Öffentlichkeit bleibt das Thema randständig; große Leitmedien berichten bislang kaum darüber.
Die Naturwiederherstellungsverordnung (W-VO) erhitzt weiterhin die Gemüter. Das Ziel, bis 2030 mindestens 20 % der Land- und Meeresflächen in der EU wiederherzustellen, um den Verlust der Biodiversität zu stoppen, klingt zunächst nach klassischem Naturschutz. Doch tatsächlich greift die Verordnung in die bestehenden Nutzungsrechte von Privatpersonen ein.
Entsprechend kritisch sieht der Verband der Familienbetriebe Land und Forst den im Frühjahr 2026 vorgelegten „Entwurf des Gesetzes zur Stärkung natürlicher Infrastruktur“. Mit diesem Gesetz soll die natürliche Infrastruktur - etwa Moore, Auen, Wälder - als funktionsfähiges System erhalten und durch Renaturierung gestärkt werden. Der Verbandsvorsitzende Max von Elverfeldt äußerte in einem Interview, dass das Bundesumweltministerium mit besagtem Dokument bereits die Zähne für den staatlichen Zugriff fletsche.
Die FREIEN BAUERN sprechen sich strikt gegen die Naturwiederherstellungsverordnung aus. Im Falle einer Umsetzung sollten die Betroffenen – Eigentümer sowie Land- und Forstwirte – als Partner einbezogen werden, nicht als Adressaten immer neuer Vorschriften und Verbote. Auf EU-Ebene entstehen zunehmend bürokratische Konstruktionen, bei denen unklar bleibt, wem sie nützen – und wer die Lasten trägt.
Fakt ist: In der breiten Öffentlichkeit findet die Naturwiederherstellungsverordnung bislang kaum Beachtung. Über die W-VO berichten lediglich spezialisierte Politik-, Umwelt- und Agrarmedien, während sie in großen deutschen Leitmedien fast nicht vorkommt.
Ende April war der Start zur zweiten Runde der Öffentlichkeitsbeteiligung auf einem Portal des Bundesumweltministeriums. Doch in diesem Stadium können nur noch Kommentare zum bereits bestehenden nationalen Wiederherstellungsplan abgegeben werden.
Die FREIEN BAUERN sehen darin eher ein kostenschonendes Lektorat als ein Beteiligungsverfahren. Hinzu kommt: Das Procedere ist vergleichsweise aufwendig und für Nutzer zeitintensiv. Die bisherige Beteiligungsquote von 0,0075 Prozent könnte damit noch unterschritten werden.
Was als Beteiligung propagiert wird, gerät so zur bloßen Formalie.