Äußerst selten, aber sie kommen vor: Die guten Nachrichten für die Landwirte.
So bietet die geplante Reform der EU-Richtlinie gegen unlautere Handelspraktiken die Gelegenheit, ein Verbot des Einkaufs unterhalb der Produktionskosten durchzusetzen. Ende des Jahres will die Europäische Kommission einen Entwurf dafür vorlegen.


Für die Landwirte würde eine solche Reform bedeuten: Ein Abnehmer dürfte ein landwirtschaftliches Produkt dann nicht mehr zu einem Preis einkaufen, der die Produktionskosten des Erzeugers nicht deckt. Dadurch würde die Verhandlungsposition der Landwirte gegenüber den Abnehmern gestärkt. Zugleich könnte sich ein Teil des wirtschaftlichen Risikos von den Landwirten zurück in die Wertschöpfungskette verlagern und damit zu existenzsichernden Einkommen in der Landwirtschaft beitragen. Denn Agrar-Betriebe müssen kontinuierlich in ihre Zukunftsfähigkeit investieren, um auf neue wirtschaftliche, ökologische und gesellschaftliche Herausforderungen zu reagieren.
Allerdings handelt es sich zunächst nur um einen Reformansatz, dessen konkrete Ausgestaltung letztlich entscheidend ist. Gesichert ist also noch nichts. Die eigentliche gute Nachricht aber ist, dass die EU erstmals ernsthaft darüber nachdenkt, die Preisuntergrenze stärker an den Kosten der Erzeuger auszurichten.

Die FREIEN BAUERN begrüßen diese Initiative – insbesondere, dass die neuen Regeln ausdrücklich objektive Indikatoren und Berechnungsmethoden für die Preisbildung vorsehen, die Veränderungen der Produktionskosten abbilden sollen. Damit wird ein entscheidender Schritt in Richtung einer Preisbildung getan, die die tatsächlichen Kosten der landwirtschaftlichen Erzeugung stärker berücksichtigt.
Sie fordern: Die Produktionskosten sind durch unabhängige Stellen transparent zu ermitteln, Preisvereinbarungen müssen automatisch an Kostenänderungen angepasst werden und Verstöße müssen wirksam sanktioniert werden.

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