Mit Urteil vom 24. Juni 2026 hat das Bundesverwaltungsgericht das Urteil des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt auf die Revision hin geändert und die Landesverordnung zur Ausweisung der „Roten Gebiete“ für unwirksam erklärt. Inhaltlich deckt sich dieses Urteil mit den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. Oktober 2025, mit denen das Gericht erstmals die Verfassungswidrigkeit des § 13a Abs. 1 DüV als Rechtsgrundlage für die Ausweisung der „Roten Gebiete“ festgestellt hatte.

Konkret bedeutet das: Die „Roten Gebiete“ sind juristisch gescheitert. Damit stehen auch die wissenschaftlichen und praktischen Voraussetzungen für ihre Ausweisung infrage. Dennoch wird auf Zeit gespielt: Laut Herbst-AMK wurde ein Regionalisierungsmodell entwickelt, nach dem die pauschalen „Roten Gebiete“ durch länderspezifische Regelungen beziehungsweise eine bundesweite Variante abgelöst werden sollen – allerdings erst im Jahr 2028. Bis dahin gelten Übergangsregelungen. Bleibt die Frage: Wie ernst meint es die Regierung mit dem Grundwasserschutz, wenn sie noch viele Monate verstreichen lässt?

Die FREIEN BAUERN sind der Ansicht: Wenn wir unser Grundwasser schützen und die Nitratwerte senken wollen, müssen wir vor allem konsequent das Verursacherprinzip anwenden. Denn die Landwirtschaft ist in den allermeisten Fällen nicht die Haupteintragsquelle – obwohl die Politik ihr seit Jahrzehnten gerne den Schwarzen Peter zuschiebt und dabei die Rolle der Kläranlagen ausblendet.
Fakt ist vielmehr: Den landwirtschaftlichen Betrieben ist sehr wohl an sauberem Wasser gelegen. Wir möchten unseren Beitrag dazu leisten – etwa mit Hoftorbilanzen, die einer ganzheitlichen Betriebsanalyse gleichkommen und auf Grundlage der bereits vorhandenen Daten praktikabel umsetzbar sind.
Ansonsten sind andere gefordert. Denn Verantwortung muss dort übernommen werden, wo die Belastung tatsächlich entsteht. Wo andere Eintragsquellen maßgeblich sind, muss deshalb auch dort zuerst angesetzt werden.

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