Die FREIEN BAUERN sprechen mit Rechtsanwalt Stephan Stiletto, der auch für die rechtlichen Fragen unserer Mitglieder offen ist, über ein heikles Thema: die Übergriffigkeit von Behörden, insbesondere der Veterinärämter. Nach Stilettos Ansicht überschreiten Veterinärämter bei der Erteilung von Auflagen, bei Bestandsauflösungen und Tierwegnahmen oder bei der Verhängung von Haltungs- und Betreuungsverboten immer häufiger eklatant die rechtlichen und verfahrensrechtlichen Grenzen.

Ein aktueller Fall sowie die Reaktionen von Bauern aus ganz Deutschland haben den Kölner Rechtsanwalt dazu veranlasst, hierzu Stellung zu nehmen.

Herr Stiletto, bitte schildern Sie den aktuellen Fall, bei dem – nach Ihrer Meinung – das Veterinäramt Grenzen überschritten hat.

Zunächst ist zu sagen: Die ordnungsgemäße Tierhaltung unterliegt in Deutschland zu Recht strengen veterinärrechtlichen Vorgaben. Grundsätzlich dient das Eingreifen von Veterinärämtern dem Schutz des Tierwohls.

Konkret geht es hier um einen Fall, bei dem ein norddeutsches Veterinäramt gegenüber einer Pferdehalterin im Juni ein Haltungs- und Betreuungsverbot für ihre Pferde verhängte. Zu dessen Berechtigung kann ich derzeit noch nichts sagen, da ich die Akte noch nicht kenne. Jedenfalls ist vor dem zuständigen Verwaltungsgericht deswegen ein Verfahren anhängig. Das ist hier aber nebensächlich.

Die Behörde ordnete sofort vollziehbar an, die Tierhaltung sei bis zu einem Stichtag aufzulösen. Zur Umsetzung dieser behördlichen Anordnung übertrug die Halterin die Verantwortung und Pflege der Tiere fristgerecht auf einen drittverantwortlichen Betreuer. Dieser verfügte über die erforderliche Sachkunde, Wiesenflächen sowie Futterressourcen und übernahm die vertraglich geregelte Betreuung auf mehreren verfügbaren Weiden. Trotz dieser rechtswirksamen und dem Amt bekannten Übertragung erschien das Veterinäramt Ende September unangekündigt und ohne vorherige Anhörung oder formalrechtliche Androhung abends vor Ort, um 13 Pferde zu beschlagnahmen.

Was unternahmen Sie daraufhin?

Da der behördliche Anruf bei der betroffenen Halterin in den Abendstunden und mit unterdrückter Rufnummer erfolgte, war mir eine direkte Kontaktaufnahme unmöglich. Ich schaltete daraufhin die zuständige Polizeibehörde ein und meldete eine Straftat wegen eines mutmaßlich rechtswidrigen Entzugs der Tiere. Die Polizei nahm diese Meldung ernst. Erst nach dieser Intervention erklärten die Behördenvertreter gegenüber der Polizei, der Zustand der Tiere sei schlecht und mache eine sofortige Wegnahme erforderlich – eine Behauptung, die im Widerspruch zu den Berichten und Erklärungen des beauftragten Betreuers stand.

Wie beurteilen Sie ein solches behördliches Vorgehen aus juristischer Sicht, und was können Betroffene tun, um sich dagegen zu wehren?

Aus juristischer Sicht fehlte für die behördliche Maßnahme die erforderliche Ermächtigungsgrundlage:

Es war keine Gefahr im Verzug: Da die Betreuung ordnungsgemäß durch einen sachkundigen Dritten sichergestellt und das Tierwohl nicht akut gefährdet war, fehlte die Voraussetzung für eine sofortige Wegnahme. Insbesondere die von der Behörde inzwischen gelieferte Begründung, der Bestand unserer Mandantin sei wegen Missachtung der Anordnung aufgelöst worden, trägt erkennbar nicht.  Die sich widersprechenden Begründungen lassen tief blicken.


Hier geschah eine Einschüchterung von Dritten: Am Folgetag begann die Behörde, den neuen Betreuer unter Druck zu setzen, damit dieser schriftlich seine bestehende Betreuungsfunktion verneinen solle.


Die behördlichen Maßnahmen waren zudem unverhältnismäßig: Anträge auf Herausgabe der Tiere und Mitteilung ihres Aufenthaltsortes sowie zumindest auf das Aussetzen irreversibler Maßnahmen – etwa eines Notverkaufs oder einer Euthanasie – wurden von der Behörde zunächst nicht berücksichtigt.

Betroffene können sich wehren, wenn, wie im geschilderten Fall, gegen das Vorgehen des Veterinäramtes umgehend rechtliche Schritte eingeleitet werden:

Eilverfahren (Einstweilige Verfügung): Beantragung beim zuständigen Verwaltungsgericht zur Sicherung des Status quo und Verhinderung irreversibler Maßnahmen.

Dienstaufsichtsbeschwerde und Strafanzeige: Prüfung personeller Konsequenzen und strafrechtlicher Relevanz gegen die involvierten Amtsträger.

Wie beurteilen Sie persönlich das Vorgehen der Behörden und die zunehmende Ausweitung ihrer Eingriffe?

Der geschilderte Sachverhalt ist kein Einzelfall. Aus der bundesweiten Vertretung von Landwirten und Tierhaltern und auch aus deren Rückmeldungen an unsere Kanzlei in den sozialen Median, sowie aus Gesprächen mit meinen Berufskollegen entsteht der verfestigte Eindruck, dass sich vergleichbare Überschreitungen von Befugnissen in zahlreichen Veterinärämtern quer durch Deutschland häufen. Die Praxis ist offenbar von Kreis zu Kreis unterschiedlich. Nicht Recht und Gesetz, sondern die handelnden Personen entscheiden.

Häufig hinterlässt das Vorgehen einzelner Behördenvertreter den Eindruck einer ideologisch getriebenen Grundhaltung. Anstatt als beratende und kontrollierende Instanz auf der Grundlage von Gesetzen, Verhältnismäßigkeit und Sachverstand zu agieren, werden rechtliche Handlungsspielräume zulasten der Halter oft maximal ausgenutzt, aber eben auch gebeugt oder missachtet. Grundsätze des rechtsstaatlichen Verfahrens geraten dabei vermehrt ins Hintertreffen.

Welchen Rat geben Sie unseren Mitgliedern und den Bauern insgesamt?

Landwirte und Tierhalter sollten bei unangekündigten Kontrollen oder drohenden Maßnahmen umgehend qualifizierten Rechtsbeistand hinzuziehen, Dokumentationen anfertigen (das Anfertigen von Beweisfotos darf Ihnen niemand verbieten) und Vollstreckungsmaßnahmen formal widersprechen. Lassen Sie sich vor Ort die Namen und die Dienstbezeichnungen der handelnden Behördenmitarbeiter geben und machen Sie sich zur Gedankenstütze Notizen über Details der Vorgehensweise. Im Falle späterer Verfahren ist dies sehr hilfreich.

Auch die Politik ist einzubeziehen. Entsprechende Maßnahmen werden die FREIEN BAUERN in den kommenden Wochen unter beratender Mitwirkung unserer Kanzlei ergreifen.

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