Am 20. September 2026 ist Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern. Die FREIEN BAUERN haben den Spitzenkandidaten der verschiedenen Parteien Wahlprüfsteine zu landwirtschaftlichen Themen übermittelt. Anbei veröffentlichen wir die Antworten der FDP - die Hauptaussagen sind in einem kurzen Abriss zusammengefasst, danach folgt der Originaltext.

Zusammenfassung:

Die FDP setzt einen Schwerpunkt auf den Abbau von Bürokratie. Nicht notwendige Berichts- und Dokumentationspflichten will sie aussetzen und bestehende auf das notwendige Minimum reduzieren. Düngebedarfsermittlung und -dokumentation will sie zusammenführen, Mehrfachmeldungen in der Tierhaltung über eine modernisierte HIT-Datenbank vermeiden und die Tierarzneimitteldokumentation digitalisieren.
Die Erforschung und Anwendung neuer Züchtungstechniken wie CRISPR/Cas befürwortet die Partei ausdrücklich.

Mit Blick auf Freihandelsabkommen unterstreicht sie ihr Ziel, Handel mit fairen Wettbewerbsbedingungen und verlässlichen Standards zu verbinden: „Importe dürfen nicht dadurch Wettbewerbsvorteile erhalten, dass für ihre Erzeugung wesentlich niedrigere Anforderungen gelten.“

Die FDP will eine moderne Höfeordnung für Mecklenburg-Vorpommern einführen. Außerdem müsse das Grundstücksverkehrsgesetz entsprechend seinem gesetzlichen Zweck konsequent und rechtssicher angewendet werden. Eigentums- und Vertragsfreiheit sollen gewahrt bleiben. Ein Agrarstrukturgesetz lehnt die Partei ab.
Maßnahmen zur Naturwiederherstellung sollen nach ihren Vorstellungen möglichst kooperativ und freiwillig sowie unter Einbeziehung der Eigentümer und Bewirtschafter umgesetzt werden.

Wie werden Sie sich nach der Wahl für den Agrarsektor einsetzen?

Die Landwirtscha1 ist für uns ein zentraler Wirtschaftbereich und Grundlage starker ländlicher Räume in Mecklenburg-Vorpommern. Wir wollen landwirtscha1lichen Betrieben wieder mehr Planungssicherheit, unternehmerische Freiheit und verlässliche Rahmenbedingungen geben. Betriebe sollen unabhängig von Größe, Rechtsform und bewirtschaftungsweise eigenverantwortlich wirtschaften und investieren können.
Einen Schwerpunkt setzen wir auf den Abbau von Bürokratie. Nicht zwingend notwendige Berichts- und Dokumentationspflichten wollen wir aussetzen und bestehende Pflichten auf das notwendige Minimum reduzieren. Das Once-Only-Prinzip soll sicherstellen, dass einmal erhobene Daten nicht mehrfach abgefragt werden. Konkret wollen wir unter anderem Düngebedarfsermittlung und Düngedokumentation besser zusammenführen, Mehrfachmeldungen in der Tierhaltung über eine modernisierte HIT-Datenbank vermeiden und die Tierarzneimitteldokumentation digitalisieren.
Gleichzeitig wollen wir Innovationen ermöglichen. Präzisionslandwirtschaft, Sensorik, Robotik, künstliche Intelligenz und moderne Züchtungsverfahren bieten große Chancen, Betriebsmittel gezielter einzusetzen und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft zu erhöhen. Forschung und Anwendung dieser Technologien wollen wir unterstützen.

Welche Maßnahmen wird die Landesregierung ergreifen, um sicherzustellen, dass Verbraucher auch importierte Lebensmittel unbedenklich verzehren können und eine echte Wahlfreiheit zwischen Lebensmitteln aus konventionell gezüchteten Pflanzen und solchen aus Pflanzen haben, die mithilfe neuer genomischer Verfahren (z. B. CRISPR-Cas) erzeugt wurden?

Wir befürworten die Erforschung und Anwendung neuer Züchtungstechniken wie CRISPR/Cas. Sie können Pflanzen widerstandsfähiger machen, den Einsatz von Ressourcen reduzieren und Umweltbelastungen verringern. Voraussetzung sind hohe Sicherheitsstandards und eine transparente Regulierung.
Verbraucher müssen grundsätzlich eigenverantwortliche Kaufentscheidungen treffen können. Dafür braucht es nachvollziehbare und transparente Informationen über Lebensmittel. Bei neuen genomischen Verfahren setzen wir uns für eine europäisch einheitliche Regulierung ein, die Wahlfreiheit gewährleistet, ohne neue Züchtungsverfahren durch unverhältnismäßige bürokratische Anforderungen faktisch zu verhindern.

Inwieweit werden dabei mögliche Auswirkungen des Mercosur-Abkommens auf Importkontrollen, Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit berücksichtigt?

Freihandel darf nicht dazu führen, dass europäische Produktions- und Sicherheitsstandards
unterlaufen werden. Für Lebensmittelimporte aus den Mercosur-Staaten müssen deshalb die
geltenden europäischen Anforderungen an Lebensmittelsicherheit, Rückverfolgbarkeit und
Verbraucherschutz konsequent kontrolliert werden.
Gleichzeitig müssen Wettbewerbsverzerrungen zulasten unserer heimischen Landwirtschaft
vermieden werden. Wenn europäische Landwirte hohe Anforderungen an Umwelt-, Tier- und
Verbraucherschutz erfüllen müssen, dürfen Importe nicht dadurch Wettbewerbsvorteile erhalten, dass für ihre Erzeugung wesentlich niedrigere Anforderungen gelten.
Die konkrete Ausgestaltung von Importkontrollen und Kennzeichnung im Rahmen des Mercosur-Abkommens ist europäische Zuständigkeit. Wir werden uns dafür einsetzen, dass Freihandel mit fairen Wettbewerbsbedingungen und verlässlichen Standards verbunden wird.

Häufig lässt die Politik das Landwirtschaftsgesetz außer Acht, dabei formuliert es sehr klar die Leitlinien und Ziele, nach denen der Staat Landwirtschaftspolitik betreiben sollte. Wie stehen Sie dazu, der Umsetzung des Landwirtschaftsgesetzes künftig mehr Gewicht zu geben?

Wir teilen den Grundgedanken des Landwirtschaftsgesetzes, eine leistungsfähige Landwirtschaft zu erhalten und die wirtschaftlichen und sozialen Rahmenbedingungen der landwirtschaftlichen Betriebe bei politischen Entscheidungen angemessen zu berücksichtigen.
Die Ziele des Landwirtschaftsgesetzes dürfen deshalb nicht lediglich auf dem Papier stehen. Bei neuen landespolitischen Vorhaben wollen wir die wirtschaftlichen Auswirkungen auf landwirtschaftliche Betriebe frühzeitig berücksichtigen. Dazu passt unser Vorhaben, ein unabhängiges Normenkontrollgremium einzusetzen, das neue Gesetze und Verordnungen bereits vor ihrer Verabschiedung auf Folgekosten, Bürokratie und Belastungen für Wirtschaft und Bürger überprüft und die Ergebnisse veröffentlicht.

Gibt es bereits Überlegungen, um familiengeführte Betriebe in Mecklenburg-Vorpommern zu fördern und gleichzeitig Fehlentwicklungen auf dem Pacht- und Bodenmarkt zu unterbinden? Wie stehen Sie zum Ausverkauf landwirtschaftlicher Nutzflächen an ausländische und außerlandwirtschaftliche Investoren? Beabsichtigen Sie, das Grundstücksverkehrsgesetz wieder konsequent zur Anwendung zu bringen?

Wir wollen eine vielfältige Agrarstruktur mit wirtschaftlich selbstständigen landwirtschaftlichen Betrieben erhalten. Gerade familiengeführte Betriebe brauchen gute Voraussetzungen für Investitionen und einen erfolgreichen Generationswechsel. Deshalb wollen wir unter anderem eine moderne Höfeordnung für Mecklenburg-Vorpommern einführen. Sie soll den geschlossenen Übergang landwirtschaftlicher Betriebe an die nächste Generation erleichtern und Verkaufsdruck infolge der Erbfolge reduzieren.
Eine pauschale Benachteiligung von Investoren allein aufgrund ihrer Herkunft lehnen wir ab.
Entscheidend ist vielmehr, Fehlentwicklungen zu verhindern, bei denen landwirtschaftlicher Boden dauerhaft der aktiven Landwirtschaft entzogen oder das Grundstücksverkehrsrecht umgangen wird. Das Grundstücksverkehrsgesetz muss entsprechend seinem gesetzlichen Zweck konsequent und rechtssicher angewendet werden. Wir wollen Eigentums- und Vertragsfreiheit wahren.

Welche Maßnahmen beabsichtigt die Landesregierung zu ergreifen, um die Umgehung des Grundstückverkehrsgesetzes durch sogenannte Share Deals beim Erwerb landwirtschaftlicher Flächen zu verhindern, und wie wird sie sich diesbezüglich gegenüber der Bundesregierung einbringen?

Share Deals dürfen nicht gezielt dazu genutzt werden, Regelungen zu umgehen, die bei einem
unmittelbaren Erwerb landwirtschaftlicher Flächen gelten würden. Gleichzeitig müssen Eingriffe in Eigentumsrechte und Unternehmensübertragungen rechtssicher und verhältnismäßig bleiben.
Wir wollen deshalb prüfen, wo im Grundstücksverkehrsrecht tatsächlich Regelungslücken bestehen und wie diese zielgenau geschlossen werden können, ohne reguläre Unternehmensnachfolgen und gesellschaftsrechtliche Veränderungen unnötig zu erschweren. Ein Agrarstrukturgesetz lehnen wir allerdings ab.

Wie wird sich der Landesgesetzgeber gegenüber dem Bund in der Düngepolitik positionieren? Außerdem: Welche Position vertreten Sie bezüglich Naturwiederherstellungsverordnung?

Wir setzen uns gegenüber dem Bund für ein wissenschaftlich fundiertes, verursachergerechtes und praxisnahes Düngerecht ein. Entscheidend muss sein, welche Nährstoffversorgung Pflanzen tatsächlich benötigen und welche Belastung von einem Betrieb tatsächlich ausgeht. Pauschale Reduktionsvorgaben und zusätzliche Belastungen für nachweislich gewässerschonend wirtschaftende Betriebe lehnen wir ab.
Bei der Umsetzung der EU-Naturwiederherstellungsverordnung ist für uns entscheidend, zusätzliche Belastungen für landwirtschaftliche Betriebe zu vermeiden. Wir lehnen landeseigen Gold-Plating ab und werden europäische Vorgaben nicht durch zusätzliche Landesanforderungen verschärfen.
Maßnahmen zur Naturwiederherstellung sollen möglichst kooperativ, freiwillig und unter
Einbeziehung der Eigentümer und Bewirtschafter umgesetzt werden. Landwirtschaftliche Flächen dürfen nicht pauschal zu einer staatlichen Verfügungsmasse für Naturschutzziele werden.

Wie stehen Sie zur Einführung einer Höfeordnung, wie es sie in anderen Bundesländern bereits gibt?

Wir befürworten die Einführung einer modernen Höfeordnung in Mecklenburg-Vorpommern. Ziel ist es, funktionsfähige familiengeführte landwirtschaftliche Betriebe über Generationen zu erhalten und einen geschlossenen Generationsübergang zu erleichtern.
Die gegenwärtigen erbrechtlichen Regelungen können dazu führen, dass landwirtschaftliche Betriebe zur Befriedigung von Erbansprüchen geteilt, mit hohen finanziellen Belastungen versehen oder Flächen verkauft werden müssen. Eine Höfeordnung kann diesen Verkaufsdruck reduzieren und dazu beitragen, dass Betriebe im generationsübergreifenden Eigentum der Familien bleiben. Die FDP Mecklenburg-Vorpommern hat deshalb ausdrücklich beschlossen, eine moderne landesrechtliche
Höfeordnung einzuführen.

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