Am 20. September 2026 ist Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern. Die FREIEN BAUERN haben den Spitzenkandidaten der verschiedenen Parteien Wahlprüfsteine zu landwirtschaftlichen Themen übermittelt. Anbei veröffentlichen wir die Antworten von die Linke – die Hauptaussagen sind in einem kurzen Abriss zusammengefasst, danach folgt der Originaltext.
Zusammenfassung:
Die Linke spricht sich dafür aus, kleine und mittlere landwirtschaftliche Betriebe stärker zu fördern, die regionale Verarbeitung und Vermarktung auszubauen und die Marktmacht großer Handelskonzerne zu begrenzen. Bei Freihandelsabkommen hält die Partei wirksame Importkontrollen, eine verbindliche Herkunftskennzeichnung sowie eine lückenlose Rückverfolgbarkeit für notwendig. Produkte, die unter Bedingungen hergestellt werden, die nicht den europäischen Standards entsprechen, dürften aus ihrer Sicht keinen erleichterten Zugang zum europäischen Markt erhalten.
Für die Umsetzung des Landwirtschaftsgesetzes seien aus Sicht der Linken konkrete Förderprogramme, faire Wettbewerbs- und Marktbedingungen sowie überprüfbare und verbindliche agrarpolitische Maßnahmen entscheidend. Den Verkauf landwirtschaftlicher Flächen an außerlandwirtschaftliche sowie überregional tätige Investoren lehnt die Partei ab. Das Grundstücksverkehrsgesetz müsse konsequent, transparent und rechtssicher angewendet werden, um landwirtschaftliche Flächen dauerhaft für die bäuerliche Landwirtschaft zu sichern.
In der Düngepolitik setzt sich die Linke für einen Ausbau von Beratung und Messnetzen sowie für eine stärkere Förderung emissionsarmer Technologien und Verfahren ein. Die EU-Naturwiederherstellungsverordnung unterstützt die Partei grundsätzlich. Auch einer landesrechtlichen Regelung der Höfeordnung steht sie grundsätzlich offen gegenüber.
Wie werden Sie sich nach der Wahl für den Agrarsektor einsetzen?
Die Linke steht für eine Landwirtschaft, die gute Einkommen ermöglicht, hochwertige Lebensmittel erzeugt und Natur, Klima und Wasser schützt. Wir wollen kleine und mittlere Betriebe stärker fördern, regionale Verarbeitung und Vermarktung ausbauen sowie die Marktmacht großer Handelskonzerne begrenzen. Agrarförderung muss verlässlich sein und ökologische Leistungen angemessen vergüten. Öffentliche Unterstützung knüpfen wir an soziale, ökologische und regionale Kriterien.
Welche Maßnahmen wird die Landesregierung ergreifen, um sicherzustellen, dass Verbraucher auch importierte Lebensmittel unbedenklich verzehren können und eine echte Wahlfreiheit zwischen Lebensmitteln aus konventionell gezüchteten Pflanzen und solchen aus Pflanzen haben, die mithilfe neuer genomischer Verfahren (z. B. CRISPR-Cas) erzeugt wurden?
Importierte Lebensmittel müssen denselben hohen Sicherheits-, Umwelt- und Rückverfolgbarkeitsstandards unterliegen wie heimische Erzeugnisse. Das erfordert ausreichend Personal und moderne Laborkapazitäten in der Lebensmittelüberwachung. Auch bei neuen genomischen Verfahren gelten für uns Vorsorgeprinzip, unabhängige Risikoprüfung, lückenlose Rückverfolgbarkeit und eindeutige Kennzeichnung. Verbraucher:innen und Landwirtschaft müssen dauerhaft echte Wahlfreiheit behalten.
Inwieweit werden dabei mögliche Auswirkungen des Mercosur-Abkommens auf Importkontrollen, Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit berücksichtigt?
Das Mercosur-Abkommen darf weder europäische Umwelt-, Tierwohl- und Lebensmittelstandards unterlaufen noch heimische Betriebe einem unfairen Wettbewerb aussetzen. Notwendig sind wirksame Importkontrollen, verbindliche Herkunftskennzeichnung und eine lückenlose Rückverfolgbarkeit. Produkte, deren Herstellung gegen europäische Standards verstößt, dürfen keinen erleichterten Marktzugang erhalten. Landwirtschaft und Verbraucherschutz dürfen nicht den Interessen exportorientierter Konzerne geopfert werden.
Häufig lässt die Politik das Landwirtschaftsgesetz außer Acht, dabei formuliert es sehr klar die Leitlinien und Ziele, nach denen der Staat Landwirtschaftspolitik betreiben sollte. Wie stehen Sie dazu, der Umsetzung des Landwirtschaftsgesetzes künftig mehr Gewicht zu geben?
Die Ziele des Landwirtschaftsgesetzes müssen wieder stärker zum Maßstab politischen Handelns werden. Versorgungssicherheit, leistungsfähige Betriebe, angemessene Einkommen und die Stabilität ländlicher Räume bleiben zentrale öffentliche Aufgaben. Zugleich sind die heutigen Anforderungen an Klima-, Boden-, Gewässer- und Artenschutz einzubeziehen. Entscheidend ist, die gesetzlichen Leitlinien durch konkrete Förderprogramme, faire Marktbedingungen und überprüfbare agrarpolitische Maßnahmen praktisch umzusetzen.
Gibt es bereits Überlegungen, um familiengeführte Betriebe in Mecklenburg-Vorpommern zu fördern und gleichzeitig Fehlentwicklungen auf dem Pacht- und Bodenmarkt zu unterbinden? Wie stehen Sie zum Ausverkauf landwirtschaftlicher Nutzflächen an ausländische und außerlandwirtschaftliche Investoren? Beabsichtigen Sie, das Grundstücksverkehrsgesetz wieder konsequent zur Anwendung zu bringen?
Landwirtschaftlicher Boden ist keine beliebige Ware, schon gar keine Spekulationsware, sondern Grundlage unserer Ernährung und regionalen Entwicklung. Wir wollen ortsansässige, familiengeführte und genossenschaftliche Betriebe beim Flächenzugang bevorzugen, Landgesellschaft und Vorkaufsrechte stärken sowie Eigentumsverhältnisse transparent machen. Den Ausverkauf an außerlandwirtschaftliche und überregionale Investoren lehnen wir ab. Das Grundstücksverkehrsgesetz muss konsequent und rechtssicher angewendet werden.
Welche Maßnahmen beabsichtigt die Landesregierung zu ergreifen, um die Umgehung des Grundstückverkehrsgesetzes durch sogenannte Share Deals beim Erwerb landwirtschaftlicher Flächen zu verhindern, und wie wird sie sich diesbezüglich gegenüber der Bundesregierung einbringen?
Share Deals dürfen nicht länger genutzt werden, um Genehmigungspflichten, Vorkaufsrechte und Grunderwerbsteuer beim Erwerb landwirtschaftlicher Flächen zu umgehen. Wir wollen
Beteiligungskäufe wirksam erfassen, wirtschaftlich Berechtigte offenlegen und relevante
Anteilserwerbe einer agrarstrukturellen Prüfung unterwerfen. Mecklenburg-Vorpommern muss dafür seine landesrechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen und sich im Bund für niedrigere Beteiligungsschwellen sowie das Schließen steuerlicher Schlupflöcher einsetzen.
Wie wird sich der Landesgesetzgeber gegenüber dem Bund in der Düngepolitik positionieren? Außerdem: Welche Position vertreten Sie bezüglich Naturwiederherstellungsverordnung?
Düngeregeln müssen Grund- und Oberflächengewässer wirksam schützen, zugleich aber verursachergerecht, wissenschaftlich fundiert und regional differenziert sein. Pauschale
Belastungen regelkonform wirtschaftender Betriebe lehnen wir ab. Beratung, Messnetze und Förderung emissionsarmer Technik sind auszubauen. Die EU Naturwiederherstellungsverordnung unterstützen wir grundsätzlich. Ihre Umsetzung muss kooperativ erfolgen sowie Landnutzende beteiligen und für nachweisbare Leistungen angemessen entschädigen.
Wie stehen Sie zur Einführung einer Höfeordnung, wie es sie in anderen Bundesländern bereits gibt?
Eine Höfeordnung kann dazu beitragen, wirtschaftlich tragfähige Betriebe bei Erbfällen zu erhalten und eine weitere Zersplitterung landwirtschaftlicher Flächen zu vermeiden. Wir stehen einer landesrechtlichen Regelung deshalb grundsätzlich offen gegenüber. Voraussetzung sind eine umfassende Beteiligung der Berufsverbände und eine verfassungsfeste Ausgestaltung. Erbrechtliche Gleichbehandlung, angemessene Abfindungen für weichende Erb:innen und die Vielfalt der Betriebsformen müssen gewährleistet bleiben.