Am 20. September 2026 ist Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern. Die FREIEN BAUERN haben den Spitzenkandidaten der verschiedenen Parteien Wahlprüfsteine zu landwirtschaftlichen Themen übermittelt. Anbei veröffentlichen wir die Antworten der SPD – die Hauptaussagen sind in einem kurzen Abriss zusammengefasst, danach folgt der Originaltext.

Zusammenfassung:

Den bereits eingeschlagenen Kurs, der Verlässlichkeit, Wettbewerbsfähigkeit und ökologische Weiterentwicklung miteinander verbindet, will die SPD nach eigener Aussage künftig fortsetzen.
Bei der Bodenpolitik setzt sie auf breite Eigentumsstreuung statt Flächenkonzentration. Den Zukauf durch landwirtschaftsferne Investorenbetrachtet sie mit Sorge. Ob ein Agrarstrukturgesetz ein geeignetes Instrument sein kann, um Bodenspekulation einzudämmen, will sie prüfen. Bei dem Einsatz neuer Züchtungsmethoden wie CRISPR-Cas erkennt die Partei vor allem die Chance, robustere und klimaangepasste Sorten schneller zu entwickeln. Sie unterstützt deshalb den wissensbasierten Einsatz solcher Verfahren sowie die mittelständische Pflanzenzucht in Mecklenburg-Vorpommern.
Thema Freihandelsabkommen: Die SPD beabsichtigt, eine angemessene personelle und finanzielle Ausstattung der Kontrollbehörden und Labore zu sichern, damit Kontroll- und Probennahmefrequenz auch künftig verlässlich bleiben – gerade bei importierten Lebensmitteln. Grundsätzlich hält sie den Freihandel mit den Mercosur-Staaten für wichtig für die Rohstoff- und Energiesicherheit in Europa und in Deutschland.
Den Forderungen nach einer kompletten Abschaffung der Naturwiederherstellungsverordnung schließt sich die Partei nicht an: Sie steht dazu, Ökosysteme zu stärken und die Biodiversität zu sichern – auch weil das langfristig der Ernährungssicherheit diene. In puncto Höfeordnung stellt sie die Frage, ob es für die Vererbung landwirtschaftlicher Betriebe zwingend ein eigenes Sondererbrecht braucht – und will dies prüfen.

Wie werden Sie sich nach der Wahl für den Agrarsektor einsetzen?

Landwirtschaft ist für uns kein Randthema. Sie sichert Arbeitsplätze, prägt unsere Dörfer und ist systemrelevant für die Ernährung der Menschen in Mecklenburg-Vorpommern. Genau deshalb wollen wir moderne, leistungsfähige und nachhaltige Betriebe in vielfältigen Strukturen erhalten – von der Genossenschaft bis zum Junglandwirt, vom Biobetrieb bis zur bodengebundenen Tierhaltung.
Bei der Bodenpolitik setzen wir auf breite Eigentumsstreuung statt Flächenkonzentration. Die anhaltende Konzentration von Flächen und der Zukauf durch landwirtschaftsferne Investoren
bereiten uns Sorge. Wir prüfen deshalb sorgfältig, ob ein Agrarstrukturgesetz mit einer Genehmigungspflicht für Flächen- und Betriebsverkäufe ein geeignetes Instrument sein kann, um Bodenspekulation einzudämmen und Flächen für ortsansässige Betriebe zu sichern. Die Richtung ist klar. Landeseigene Flächen sollen bevorzugt an Betriebe verpachtet werden, die den ländlichen Raum wirklich stärken.
Auf Bundes- und EU-Ebene kämpfen wir für eine GAP mit eigenständigem Budget, die Ernährungssicherung in den Mittelpunkt stellt und Bürokratie abbaut. Dazu hat die SPD-
Landtagsfraktion bereits einen Antrag in dieser Legislatur in den Landtag eingebracht. Dass jeder Hektar gleich viel wert ist, verteidigen wir gegen Kappungs- und Degressionspläne aus Brüssel. Und wo wir schon liefern konnten, zeigen wir das auch: Die vollständige Agrardiesel-Rückvergütung gibt unseren Landwirt*innen Planungssicherheit. Mit einem Anteil von 30 Prozent ökologisch wirtschaftender Betriebe steht Mecklenburg-Vorpommern bundesweit mit an der Spitze – diesen Erfolg wollen wir sichern und den Ökolandbau weiterhin bedarfsgerecht fördern. Diesen Kurs – Verlässlichkeit, Wettbewerbsfähigkeit und ökologische Weiterentwicklung zusammenzudenken – wollen wir fortsetzen.

Welche Maßnahmen wird die Landesregierung ergreifen, um sicherzustellen, dass Verbraucher auch importierte Lebensmittel unbedenklich verzehren können und eine echte Wahlfreiheit zwischen Lebensmitteln aus konventionell gezüchteten Pflanzen und solchen aus Pflanzen haben, die mithilfe neuer genomischer Verfahren (z. B. CRISPR-Cas) erzeugt wurden?

Verbraucher*innen müssen sich darauf verlassen können, dass auf ihrem Teller sichere
Lebensmittel landen – egal ob sie aus Mecklenburg-Vorpommern stammen oder importiert
wurden. Deshalb gelten für Importe aus Drittstaaten strenge EU-weite Kontrollvorgaben an den Außengrenzen. Am Ende steht und fällt Verbraucherschutz aber mit einer gut ausgestatteten Lebensmittelüberwachung vor Ort.
Genau hier sehen wir Handlungsbedarf. Die amtliche Lebensmittelüberwachung ist eine
tragende Säule des gesundheitlichen Verbraucherschutzes in unserem Land, steht aber vor
wachsenden Herausforderungen: globale Handelsströme, demografischer Wandel und
Fachkräftemangel setzen die Behörden unter Druck. Bis zu 32,5 Prozent des Personals in den
zuständigen Stellen gehen in den kommenden zehn Jahren in den Ruhestand. Wir wollen deshalb eine angemessene personelle und finanzielle Ausstattung der Kontrollbehörden und Labore sichern, damit Kontroll- und Probennahmefrequenz auch künftig verlässlich bleiben – gerade bei importierten Lebensmitteln.
Beim Einsatz neuer Züchtungsmethoden wie CRISPR-Cas sehen wir vor allem eine Chance: Sie können helfen, robustere und klimaangepasste Sorten schneller zu entwickeln. Wir unterstützen deshalb den wissensbasierten Einsatz solcher Verfahren und die mittelständische Pflanzenzucht in MV. Zur konkreten Ausgestaltung von Kennzeichnung und Wahlfreiheit zwischen konventionell und mittels neuer genomischer Verfahren gezüchteten Lebensmitteln werden wir uns in der neuen Legislatur mit den zuständigen Fachpolitiker*innen zusammensetzen.

Inwieweit werden dabei mögliche Auswirkungen des Mercosur-Abkommens auf Importkontrollen, Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit berücksichtigt?

Die Freihandelsabkommen mit den Mercosur Staaten sind wichtig für die Rohstoff- und
Energiesicherheit in Europa und in Deutschland. Die Importe von Fleisch beschränken sich auf 99 000 t Rindfleisch, 180 000 t Geflügelfleisch und 25 000 t Schweinefleisch. Dem gegenüber steht eine europäische Rindfleischproduktion von ca. 7 Mio. t und Schweinefleischproduktion von 22. Mio. t im Jahr. Wir reden über einen Import von 1,6 % Rindfleisch und 1 % Schweinefleisch aus den Mercosur Staaten bezogen auf die europäische Produktion. Beim Rindfleisch ist es die Größenordnung, die sowieso schon jährlich importiert wird, um den europäischen Bedarf an Edelfleischteilen zu befriedigen. Beim Verbraucherschutz gilt für Mercosur-Importe zunächst der gleiche Rahmen wie für alle
Importe aus Drittstaaten: Sie müssen mindestens die Standards erfüllen, die auch im EU-Binnenmarkt gelten, kontrolliert an den EU-Außengrenzen. Als sichtbares Gegengewicht für
Verbraucher*innen setzen wir auf unser Regionalzeichen: Wer bewusst regional und nachvollziehbar einkaufen will, kann das damit tun. Zu den spezifischen Anforderungen, die
Mercosur an Importkontrolle, Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit tauschen wir uns derzeit auf Landes- und Bundesebene aus.
Trotzdem setzen wir uns dafür ein, dass die Direktzahlungen pro Hektar nicht gekürzt oder gedeckelt werden. Uns treibt dabei nicht nur der Blick nach Südamerika um. Auch innerhalb der EU muss fairer Wettbewerb gelten: Gleiche Regeln und eine Gleichbehandlung der unterschiedlichen Agrarstrukturen und Unternehmensformen sind für uns Voraussetzung dafür, dass Betriebe in MV überhaupt eine Chance haben, sich gegen zusätzlichen Importdruck zu behaupten.

Häufig lässt die Politik das Landwirtschaftsgesetz außer Acht, dabei formuliert es sehr klar die Leitlinien und Ziele, nach denen der Staat Landwirtschaftspolitik betreiben sollte. Wie stehen Sie dazu, der Umsetzung des Landwirtschaftsgesetzes künftig mehr Gewicht zu geben?

Das Landwirtschaftsrecht wird in vielen Gesetzen und Verordnungen auf Europäischer, Nationaler und Länderebene geregelt. In MV gibt es das Landwirtschaftsanpassungsgesetz aus dem Jahr 1990 zur Strukturellen Anpassung der DDR-Landwirtschaft an die Marktstrukturen. Wir leben in einem Europa ohne Grenzen und Freihandel ist unerlässlich geworden. Trotzdem gelten die Leitlinien weiterhin, denn eine sichere und gesunde Ernährung unserer Bevölkerung in Verbindung mit dem Erhalt der Biodiversität steht auch für uns im Mittelpunkt unserer Politik.

Gibt es bereits Überlegungen, um familiengeführte Betriebe in Mecklenburg-Vorpommern zu fördern und gleichzeitig Fehlentwicklungen auf dem Pacht- und Bodenmarkt zu unterbinden? Wie stehen Sie zum Ausverkauf landwirtschaftlicher Nutzflächen an ausländische und außerlandwirtschaftliche Investoren? Beabsichtigen Sie, das Grundstücksverkehrsgesetz wieder konsequent zur Anwendung zu bringen?

Familienbetriebe sind das Rückgrat der Landwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern. Rund
3.000 der etwa 4.800 Betriebe im Land sind Einzelunternehmen mit bäuerlicher Tradition – und genau diese Struktur wollen wir erhalten. Wie ernst die Lage ist, zeigen aktuellere Zahlen des Statistischen Amtes: Rund 20 Prozent der Betriebe bewirtschaften bereits 70 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche im Land. Diese Konzentration wollen wir stoppen.
Bei der Hofnachfolge unterstützen wir Familien schon heute ganz praktisch: Über das Büro für Existenzsicherung bei der LMS Agrarberatung GmbH gibt es eine vom Land vollständig
finanzierte, sozioökonomische Beratung speziell für Generationskonflikte und Nachfolgefragen. Beim Pacht- und Bodenmarkt sehen wir die anhaltende Flächenkonzentration und den Zukauf
durch landwirtschaftsferne Investoren mit Sorge. Deshalb prüfen wir, ob ein Agrarstrukturgesetz mit Genehmigungspflicht für Flächen- und Betriebsverkäufe helfen kann, spekulative Preissteigerungen und den Verlust regionaler Wertschöpfung zu verhindern. Landeseigene Flächen sollen künftig noch gezielter an Betriebe verpachtet werden, die den ländlichen Raum tatsächlich stärken – Junglandwirt*innen, Biobetriebe und Betriebe mit hoher Veredelungstiefe.
Und wir bleiben dabei: Die noch nicht privatisierten BVVG-Flächen gehören in Landeshoheit, nicht auf den freien Markt.

Welche Maßnahmen beabsichtigt die Landesregierung zu ergreifen, um die Umgehung des Grundstückverkehrsgesetzes durch sogenannte Share Deals beim Erwerb landwirtschaftlicher Flächen zu verhindern, und wie wird sie sich diesbezüglich gegenüber der Bundesregierung einbringen?

Der Ausverkauf unserer Böden an landwirtschaftsferne und ausländische Investoren bereitet uns Sorge – und zwar nicht erst seit gestern. Breite Eigentumsstreuung ist und bleibt Grundlage unserer Bodenpolitik. Deshalb prüfen wir ein Agrarstrukturgesetz mit Genehmigungspflicht für Flächen- und Betriebsverkäufe, um Spekulation einzudämmen und Flächen für ortsansässige Betriebe zu sichern.
Beim Grundstücksverkehrsgesetz haben wir bereits gehandelt: Seit dem Bundeskoalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP 2021 wurde die Verkaufspraxis der BVVG grundlegend geändert und weitgehend auf Ausnahmefälle beschränkt. Klar ist aber auch: Bei sehr kleinen Flächen unter zwei Hektar greift das Grundstücksverkehrsgesetz bislang gar nicht – ein Punkt, den wir im Blick behalten.
Einer der Webfehler der Deutschen Einheit war die Gleichstellung von GmbH und natürlichen Personen in Bezug auf den Kauf landwirtschaftlicher Nutzflächen. Da GmbH und AG bundesgesetzlich geregelt werden, der Grundstücksverkehr aber 2002 in die Länderhoheit übergeben wurde, ist es auf Länderebene leider derzeit nicht möglich den indirekten Grunderwerb über Gesellschaftsanteile zu kontrollieren oder zu unterbinden.

Wie wird sich der Landesgesetzgeber gegenüber dem Bund in der Düngepolitik positionieren? Außerdem: Welche Position vertreten Sie bezüglich Naturwiederherstellungsverordnung?

Gewässerschutz und funktionierende Landwirtschaft schließen sich für uns nicht aus. Deshalb setzen wir bei der Düngung auf präzise, bodenschonende Ausbringung statt pauschaler Beschränkungen – zum Schutz unserer Küsten- und Binnengewässer, aber mit Augenmaß für die Betriebe. Wie genau wir uns hier künftig gegenüber dem Bund positionieren, stimmen wir mit unseren Fachpolitiker*innen weiter ab. Bei der Naturwiederherstellungsverordnung der EU gehen wir einen klaren Weg: Wir stehen zum Ziel, Ökosysteme zu stärken und die Biodiversität zu sichern – auch weil das langfristig unserer Ernährungssicherheit dient. Forderungen nach einer kompletten Abschaffung der Verordnung schließen wir uns deshalb nicht an. Gleichzeitig sehen wir bei der konkreten Umsetzung Nachsteuerungsbedarf, etwa bei Fristen und den finanziellen Anforderungen an die Länder. Genau deshalb bringt sich Mecklenburg-Vorpommern aktiv in die entsprechenden Bund-Länder-Gremien ein, die derzeit an einem nationalen Wiederherstellungsplan arbeiten: Wir wollen mitgestalten, wie die Vorgaben praxistauglich umgesetzt werden, statt die Entscheidungen anderen zu überlassen. Für uns ist klar: Wer die Ziele des Naturschutzes ernst nimmt, muss auch bei der Ausgestaltung mit am Tisch sitzen.

Wie stehen Sie zur Einführung einer Höfeordnung, wie es sie in anderen Bundesländern bereits gibt?

Uns ist wichtig, dass Höfe im Erbfall nicht zerschlagen werden. Die Frage ist nur: Braucht es dafür zwingend ein eigenes Sondererbrecht? Nach bisheriger Einschätzung sehen wir hier noch offenen Diskussionsbedarf. Das Bürgerliche Gesetzbuch und das Grundstücksverkehrsgesetz bieten bereits heute besondere Vorschriften für die Vererbung landwirtschaftlicher Betriebe, und testamentarische Verfügungen oder vorweggenommene Erbfolgeregelungen können eine Zerschlagung schon jetzt wirksam verhindern. Gleichzeitig sehen wir auch: Eine Reihe anderer Bundesländer hat sich bereits für eine eigene Höfeordnung entschieden. Bevor wir uns hier abschließend positionieren, wollen wir genau prüfen, ob ein solches Instrument auch für Mecklenburg-Vorpommern einen echten Mehrwert bringt – gerade im Vergleich zu bestehenden Regelungen und mit Blick darauf, wie fair ein Höferecht ausgestaltet werden kann.

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