Am 20. September 2026 ist Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern. Die FREIEN BAUERN haben den Spitzenkandidaten der verschiedenen Parteien Wahlprüfsteine zu landwirtschaftlichen Themen übermittelt. Anbei veröffentlichen wir die Antworten der AfD – die Hauptaussagen sind in einem kurzen Abriss zusammengefasst, danach folgt der Originaltext.
Zusammenfassung:
Die AfD gibt an, schon lange für eine Renationalisierung der Agrarpolitik einzustehen. Sie bezeichnet die Regulierungswut der EU als Übergriffigkeit gegenüber den heimischen Agrarbetrieben und will eine praxisorientierte, auf die Bedürfnisse Deutschlands zugeschnittene Agrarpolitik.
Die Partei hat das Mercosur-Abkommen auf allen Ebenen abgelehnt. Für Produkte aus dem Ausland will sie eine restriktive Kennzeichnungspflicht einführen.
Die Krisen der vergangenen Jahre haben – laut AfD – eindeutig aufgezeigt, wie wichtig das Ziel der Ernährungssicherheit auch heute ist. Die im Landwirtschaftsgesetz formulierten Ziele will sie daher wieder stärker in den Mittelpunkt politischer Entscheidungen rücken.
Beim Thema Share Deals sieht die AfD den Bundesgesetzgeber am Zug. Die AfD-Bundestagsfraktion habe zu dieser Problematik, so ihre Antwort, bereits Anträge im Deutschen Bundestag eingebracht.
Die Naturwiederherstellungsverordnung lehnt die Partei ab. Eine Prüfung der Einführung einer Höfeordnung oder äquivalenter Regelungen im Erbrecht hält die AfD für sinnvoll.
Wie werden Sie sich nach der Wahl für den Agrarsektor einsetzen?
Für Mecklenburg-Vorpommern ist der Agrarsektor mit seinen vor- und nachgelagerten Bereichen ein wichtiger Wirtschaftsfaktor im oft dünnbesiedelten ländlichen Raum. Wir werden die Möglichkeiten, die eine Landesregierung hat, dahingehend nutzen die Branche von Bürokratie und falschen Klimaschutzvorgaben zu entlasten. Soweit es in der Macht des Landes Mecklenburg-Vorpommern steht, müssen insbesondere die Kostentreiber Energie und Treibstoffe in den Fokus genommen werden, um eine deutliche Entlastung dieser energieabhängigen Branche zu erreichen.
Darüber hinaus tritt die AfD schon lange für eine Renationalisierung der Agrarpolitik ein. Wir sehen die Regulierungswut der EU als Übergriffigkeit gegenüber unseren Agrarbetrieben an und wollen eine praxisorientierte und auf die Bedürfnisse Deutschlands zugeschnittene Agrarpolitik. Bis dahin wird sich eine AfD Landesregierung im Rahmen des Möglichen für die Interessen der historisch gewachsenen Landwirtschaftsstrukturen hier im Land einsetzen. Die Agrarförderung muss sich an den regionalen Strukturen orientieren und darf nicht einem Bilderbuch-Wunsch entspringen. Wir werden die Bedürfnisse der Großbetriebe ebenso vertreten wie jene der kleineren Betriebe oder „Nischen“. Über allem muss das Ziel der Ernährungssicherheit stehen, erst danach ist Raum für weitere Zielstellungen, die wir allerdings mit der Branche gemeinsam formulieren wollen.
Welche Maßnahmen wird die Landesregierung ergreifen, um sicherzustellen, dass Verbraucher auch importierte Lebensmittel unbedenklich verzehren können und eine echte Wahlfreiheit zwischen Lebensmitteln aus konventionell gezüchteten Pflanzen und solchen aus Pflanzen haben, die mithilfe neuer genomischer Verfahren (z. B. CRISPR-Cas) erzeugt wurden?
Wir setzen auf die Mündigkeit der Bürger. Eine klare Kennzeichnung über Herkunft und Anbauverfahren sollte ausreichend sein, um dem Verbraucher die Entscheidung zu ermöglichen. Darüber hinaus bedarf es aber auch mehr Aufklärung aus der Branche selber heraus, durchaus in Kooperation mit Schulen und anderen Bildungsträgern. Erst das Wissen ermöglicht die rationale Entscheidung. Die Einflussnahme von landwirtschaftsfernen NGO’s wird, wie generell für die NGO’s, drastisch zurückgefahren.
Inwieweit werden dabei mögliche Auswirkungen des Mercosur-Abkommens auf Importkontrollen, Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit berücksichtigt?
Die AfD hat das Mercosur-Abkommen auf allen Ebenen abgelehnt. Wir werden eine restriktive Kennzeichnungspflicht verlangen für Produkte aus dem Ausland. Grundsätzlich gilt für uns aber die Erreichung einer möglichst weitgehenden Ernährungsautarkie in jenen Bereichen, die durch eine heimische Produktion abgedeckt werden können.
Häufig lässt die Politik das Landwirtschaftsgesetz außer Acht, dabei formuliert es sehr klar die Leitlinien und Ziele, nach denen der Staat Landwirtschaftspolitik betreiben sollte. Wie stehen Sie dazu, der Umsetzung des Landwirtschaftsgesetzes künftig mehr Gewicht zu geben?
Das deutsche Landwirtschaftsgesetz ist geprägt von den Erfahrungen der Versorgungsschwierigkeiten während der beiden Weltkriege. Mit einer zunehmend friedlicheren Staatengemeinschaft und weitreichenden Handelsmöglichkeiten sind die darin formulierten Ziele durchaus aus dem Fokus geraten. Auch der Rückgang der Arbeitskräfte durch Effizienzsteigerung sowie die Ertragssteigerung hat die Priorisierung auf landwirtschaftliche Anliegen zunehmend außer Acht gelassen. Hinzu kam eine ideologisch bedingte Verschiebung zum sogenannten Klimaschutz. Dabei haben die Krisen der vergangenen Jahre eindeutig aufgezeigt wie wichtig das Ziel der
Ernährungssicherheit auch heute noch ist. Für uns sind die im Landwirtschaftsgesetz formulierten Ziele auch heute noch von großer Wichtigkeit und wir werden diese auch wieder stärker in den Mittelpunkt politischer Entscheidungen rücken.
Gibt es bereits Überlegungen, um familiengeführte Betriebe in Mecklenburg-Vorpommern zu fördern und gleichzeitig Fehlentwicklungen auf dem Pacht- und Bodenmarkt zu unterbinden? Wie stehen Sie zum Ausverkauf landwirtschaftlicher Nutzflächen an ausländische und außerlandwirtschaftliche Investoren? Beabsichtigen Sie, das Grundstücksverkehrsgesetz wieder konsequent zur Anwendung zu bringen?
Landwirtschaft ist äußerst kapitalintensiv. „Junge“ Landwirte konkurrieren auf dem Flächenmarkt mit „alten“ Landwirten. „Kleine“ Betriebe mit „großen Betrieben“. Das ist in
anderen Wirtschaftsbranchen nicht anders. Ein bevorzugter Flächenzugriff für bestimmte Personengruppen ist nur schwer umzusetzen. Es kann jedoch dahingehend unterstützt werden, dass die Betriebsübernahme / Betriebsgründung durch landeseigene Darlehen mit vergünstigten Konditionen gefördert wird. Auch soll das Land eigene Flächen vermehrt unter dieser Zielstellung in die Verpachtung geben. Perspektivisch wäre auch die Wiedereinführung staatlicher Domänen zu betrachten, die eine aktive Rolle in der landwirtschaftlichen Strukturpolitik wahrnehmen können. Grundsätzlich gilt es die Landwirtschaft als solche zu stärken, damit Flächenerwerb und Investitionen aus der Branche selber heraus ermöglicht werden.
Welche Maßnahmen beabsichtigt die Landesregierung zu ergreifen, um die Umgehung des Grundstückverkehrsgesetzes durch sogenannte Share Deals beim Erwerb landwirtschaftlicher Flächen zu verhindern, und wie wird sie sich diesbezüglich gegenüber der Bundesregierung einbringen?
Hier muss der Bundesgesetzgeber tätig werden und diese Lücken schließen. Die AfD-Bundestagsfraktion hat zu dieser Problematik bereits Anträge im deutschen Bundestag eingebracht. Als Landesregierung würden die Bemühungen dieser Art selbstverständlich unterstützen.
Wie wird sich der Landesgesetzgeber gegenüber dem Bund in der Düngepolitik positionieren? Außerdem: Welche Position vertreten Sie bezüglich Naturwiederherstellungsverordnung?
Ertragssicherheit setzt Düngung voraus. Das Düngerecht muss sich an den Erfordernissen des Pflanzenbaus orientieren. Umwelt- und Naturschutz sind dabei nicht durch Verbote und Einschränkungen zu erreichen, sondern durch technischen Fortschritt und gute fachliche Praxis. Die Naturwiederherstellungsverordnung lehnen wir ab. Wir wollen Natur- und Umweltschutz mit Sachverstand und unter Anerkennung der Anforderungen einer Kulturlandschaft.
Wie stehen Sie zur Einführung einer Höfeordnung, wie es sie in anderen Bundesländern bereits gibt?
Die Höfeordnung ist für familiengeführte Betriebe mit innerfamiliärer Erbfolge ein sinnvolles Instrument zur Bewahrung der Agrarstruktur und Sicherstellung der Wirtschaftlichkeit von Agrarbetrieben. Mecklenburg-Vorpommern hat bedingt durch seine historischen Umbrüche einen vergleichsweise geringen Anteil an familiengeführten Betrieben. Allerdings mit mehr als 2.500 Einzelunternehmen noch eine relevante Anzahl, die zumindest eine Prüfung der Einführung einer Höfeordnung oder äquivalenter Regelungen im Erbrecht als angebracht erscheinen lässt.