Am 20. September 2026 ist Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern. Die FREIEN BAUERN haben den Spitzenkandidaten der verschiedenen Parteien Wahlprüfsteine zu landwirtschaftlichen Themen übermittelt. Anbei veröffentlichen wir die Antworten der CDU – die Hauptaussagen sind in einem kurzen Abriss zusammengefasst, danach folgt der Originaltext.
Zusammenfassung:
Die CDU will sich in ihrer Agrarpolitik für faire Wettbewerbsbedingungen, starke regionale Wertschöpfung sowie den Erhalt der Direktzahlungen ohne Kappung und Degression einsetzen. Neue Züchtungstechnologien wie CRISPR/Cas sollen verantwortungsvoll gefördert werden, wobei Pflanzen, die auch konventionell gezüchtet werden könnten, nicht pauschal als Gentechnik gelten sollen. Freihandelsabkommen sieht die Partei vorrangig als Chance: Für Wachstum. neue Märkte und wirtschaftliche Zusammenarbeit.
Um Bodenspekulationen und den Ausverkauf an Kapitalinvestoren zu verhindern, will die CDU das Grundstücksverkehrsrecht konsequent nutzen und steigenden Pachtpreisen entgegenwirken. Bei Share Deals fordert sie mehr Transparenz und wirksame Regeln gegen Flächenkonzentration. In der Düngepolitik plädiert sie für ortsbezogene Regeln statt eines Generalverdachts gegen Betriebe. Zudem soll geprüft werden, ob eine Höfeordnung nach dem Vorbild anderer Bundesländer zur dauerhaften Sicherung landwirtschaftlicher Familienbetriebe in Mecklenburg-Vorpommern geeignet ist.
Wie werden Sie sich nach der Wahl für den Agrarsektor einsetzen?
Wir werden uns für verlässliche Rahmenbedingungen, weniger Bürokratie und mehrPlanungssicherheit für unsere landwirtschaftlichen Betriebe einsetzen. Wichtig sind uns faireWettbewerbsbedingungen, starke regionale Wertschöpfung und eine Landwirtschaft, in der
konventionelle wie ökologische Betriebe eine gute Zukunft haben.Wir werden uns für den Erhalt der Direktzahlungen und gegen Kappung und Degressioneinsetzen. Maßnahmen zur Verbesserung des Tierwohls werden wir durch zügige Genehmigungsverfahren und eine bessere Ausgestaltung des Agrarinvestitionsförderprogramms (AFP) unterstützen. Der Schutz des Eigentums und das Prinzip der Freiwilligkeit bei der Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen werden auch künftig im Vordergrund unserer Politik stehen.
Welche Maßnahmen wird die Landesregierung ergreifen, um sicherzustellen, dass Verbraucher auch importierte Lebensmittel unbedenklich verzehren können und eine echte Wahlfreiheit zwischen Lebensmitteln aus konventionell gezüchteten Pflanzen und solchen aus Pflanzen haben, die mithilfe neuer genomischer Verfahren (z. B. CRISPR-Cas) erzeugt wurden?
Wir setzen auf wissenschaftlich fundierte Standards für sichere Lebensmittel, unabhängig davon, ob sie aus heimischer Produktion oder aus dem Ausland stammen. Neue Züchtungstechnologien wie CRISPR Cas wollen wir verantwortungsvoll und gezielt
voranbringen. Pflanzen, die auch konventionell gezüchtet werden könnten, sollen nicht pauschal als Gentechnik gelten. Daneben wollen wir Transparenz durch klare Vorgaben im
Bereich der Kennzeichnung gewährleisten, damit Verbraucher eine informierte Kaufentscheidung treffen können. Wir werden die Verbraucherschutzbehörden so ausstatten, dass eine ausreichende Kontrolle von Lebens- und Futtermitteln, die außerhalb der EU
produziert wurden, vollumfänglich möglich ist.
Inwieweit werden dabei mögliche Auswirkungen des Mercosur-Abkommens auf Importkontrollen, Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit berücksichtigt?
Wir sehen in Freihandelsabkommen grundsätzlich Chancen für Wachstum, neue Märkte und wirtschaftliche Zusammenarbeit. Entscheidend ist beim Mercosur Abkommen aber, dass fairer Wettbewerb gewährleistet bleibt. Für importierte Lebensmittel müssen deshalb verlässliche Kontrollen und hohe Standards gelten. Unsere heimische Landwirtschaft darf nicht dadurch benachteiligt werden, dass Produkte unter deutlich geringeren Anforderungen erzeugt werden. Freier Handel und faire Wettbewerbsbedingungen gehören für uns zusammen.
Häufig lässt die Politik das Landwirtschaftsgesetz außer Acht, dabei formuliert es sehr klar die Leitlinien und Ziele, nach denen der Staat Landwirtschaftspolitik betreiben sollte. Wie stehen Sie dazu, der Umsetzung des Landwirtschaftsgesetzes künftig mehr Gewicht zu geben?
Wir wollen dem Landwirtschaftsgesetz und seinen Zielen wieder mehr Gewicht geben. Ernährungssicherung, eine leistungsfähige Landwirtschaft und wirtschaftlich tragfähige Betriebe müssen stärker Maßstab politischer Entscheidungen sein. Dazu gehören verlässliche
Rahmenbedingungen, Planungssicherheit und weniger Überregulierung. Genau daran richten wir unsere Agrarpolitik aus.
Gibt es bereits Überlegungen, um familiengeführte Betriebe in Mecklenburg-Vorpommern zu fördern und gleichzeitig Fehlentwicklungen auf dem Pacht- und Bodenmarkt zu unterbinden? Wie stehen Sie zum Ausverkauf landwirtschaftlicher Nutzflächen an ausländische und außerlandwirtschaftliche Investoren? Beabsichtigen Sie, das Grundstücksverkehrsgesetz wieder konsequent zur Anwendung zu bringen?
Wir wollen familiengeführte Betriebe, Junglandwirte und Hofnachfolger gezielt stärken. Nach unserer Auffassung müssen landwirtschaftliche Flächen in erster Linie der Landwirtschaft
dienen. Bodenspekulation und einen Ausverkauf an reine Kapitalinvestoren lehnen wir ab. Deshalb wollen wir steigenden Boden- und Pachtpreisen entgegenwirken und eine ausgewogene Agrarstruktur sichern. Das Grundstücksverkehrsrecht muss dabei konsequent genutzt werden, um Fehlentwicklungen zu verhindern.
Welche Maßnahmen beabsichtigt die Landesregierung zu ergreifen, um die Umgehung des Grundstückverkehrsgesetzes durch sogenannte Share Deals beim Erwerb landwirtschaftlicher Flächen zu verhindern, und wie wird sie sich diesbezüglich gegenüber der Bundesregierung einbringen?
Mit dem Grundstücksverkehrsgesetz und der – Verordnung gibt es unseres Erachtens ausreichend Möglichkeiten auf eine „gesunde“ Verteilung des Bodens hinzuwirken. Unternehmer wir Rethmann, Fiege, Reemtsma, Fielmann, Merckle oder Viesmann stehen für eine professionelle Landwirtschaft, die Wertschöpfung und Arbeitsplätze in unserem Land sichert. Im Übrigen sind große Investoren per se weder schlechte Arbeitgeber noch schlechte Landwirte. Unternehmen in einer Größenordnung von über 1500 ha können nicht an frischgebackene Absolventen der Universität verkauft werden. Gleichzeitig führen Einschränkungen des Bodenmarktes auf der Erwerberseite dazu, dass für solche Unternehmen künftig keine Käufer zu finden sein werden und der Wert des Bodens und damit die
Beleihungsfähigkeit drastisch sinken. Das würde zu Einkommensverlusten, Verlust an Wertschöpfung und weniger Arbeitsplätzen im ländlichen Raum führen abschließend.
Dennoch dürfen Share Deals nicht dazu genutzt werden, die Regeln des Grundstücksverkehrs zu umgehen. Wir wollen mehr Transparenz bei Eigentumswechseln und wirksame Regeln gegen eine weitere Konzentration landwirtschaftlicher Flächen. Wo dafür Änderungen im
Bundesrecht erforderlich sind, werden wir uns gegenüber der Bundesregierung für entsprechende Regelungen einsetzen. Wichtig ist für uns, dass landwirtschaftlicher Boden für aktive Landwirtschaftsbetriebe erreichbar bleibt und Bodenspekulation wirksam begrenzt wird.
Wie wird sich der Landesgesetzgeber gegenüber dem Bund in der Düngepolitik positionieren? Außerdem: Welche Position vertreten Sie bezüglich Naturwiederherstellungsverordnung?
In der Düngepolitik brauchen wir endlich wieder mehr Fachlichkeit und weniger pauschale Auflagen. Wir wollen Regeln, die sich an der tatsächlichen Belastung vor Ort orientieren und Betriebe nicht unter Generalverdacht stellen. Dafür werden wir uns auch gegenüber dem Bund einsetzen. Die Naturwiederherstellungsverordnung ist, ähnlich wie das Natura-2000-System, zu unflexibel. Da Natur dynamisch ist und ständigen natürlichen Veränderungen unterliegt, kann ihr Schutz nicht statisch ausgestaltet werden, ohne in Widersprüche zu laufen. Ihr Ansatz
widerspricht zudem einem flächenschonenden Vorgehen: Ohne Berücksichtigung des Flächendrucks legt die Verordnung ein starres Ziel fest, wonach auf einer bestimmten Fläche bis zu einem festgelegten Datum Maßnahmen umgesetzt werden müssen. Dabei wird übersehen, dass Natur auch qualitativ weiterentwickelt werden kann, ohne dass allein quantitative Flächenvorgaben erfüllt werden. Gleichzeitig fehlt es an finanziellen Spielräumen für Bodenordnungsverfahren, Ausgleichs- oder Ersatzzahlungen. Offensichtlich sollen die Kosten maßgeblich durch Eigentümer und Nutzer der betreffenden Flächen getragen werden. Dies lehnen wir ausdrücklich ab. Schon heute ist Deutschland nicht in der Lage, die Selbstversorgung mit Lebensmitteln zu gewährleisten. Vor diesem Hintergrund werden wir weitere Restriktionen hinsichtlich der Nutzung von landwirtschaftlichen Nutzflächen auch aus Gründen der Ernährungssicherheit und -Souveränität auf ein Mindestmaß begrenzen.
Wie stehen Sie zur Einführung einer Höfeordnung, wie es sie in anderen Bundesländern bereits gibt?
Wir wollen prüfen, ob eine Höfeordnung auch für Mecklenburg-Vorpommern ein geeignetes Instrument ist, um landwirtschaftliche Familienbetriebe dauerhaft zu sichern. Dabei geht es uns vor allem darum, die Zerschlagung oder den Verkauf eines Hofes im Erbfall zu verhindern und Streitigkeiten in Erbengemeinschaften zu vermeiden. Dazu werden wir die Erfahrungen der Bundesländer mit bestehender Höfeordnung auswerten und daraus eine für Mecklenburg-Vorpommern passende Lösung entwickeln.