Die Landtagswahl in Sachsen-Anhalt steht vor der Tür. Die FREIEN BAUERN haben den Spitzenkandidaten der verschiedenen Parteien Wahlprüfsteine zu landwirtschaftlichen Themen übermittelt. Anbei veröffentlichen wir die Antworten Bündnis 90/die Grünen – die Hauptaussagen sind in einem kurzen Abriss zusammengefasst, danach folgt der Originaltext.
Zusammenfassung:
Die Grünen sprechen sich für verlässliche wirtschaftliche Rahmenbedingungen aus und wollen Klima-, Umwelt- und Tierwohlleistungen stärker honorieren.
Regionale und gentechnikfreie Wertschöpfungsketten sollen gezielt gestärkt werden. Für importierte Lebensmittel sollen dieselben hohen Anforderungen an Lebensmittelsicherheit, Rückverfolgbarkeit und Verbraucherinformation gelten wie für heimische Produkte.
Ziel ist auch ein Bürokratieabbau: Statt der Agrardieselsteuerrückerstattung schlagen die Grünen ein pauschales Energiegeld pro Hektar und Nutzungsart vor, das ohne zusätzlichen Verwaltungsaufwand über den Agrarantrag beantragt werden kann.
Jungbauern und Existenzgründer sollen stärker gefördert werden, um den Zugang zur Landwirtschaft und den Generationenwechsel zu erleichtern. Durch Förderprogramme und nicht rückzahlbare Zuschüsse könnten Betriebsübernahmen unterstützt werden, damit landwirtschaftliche Flächen langfristig in bäuerlicher Hand bleiben.
BVVG-Flächen in Sachsen-Anhalt sollen dauerhaft im öffentlichen Besitz sein. Statt eines Verkaufs an landwirtschaftsfremde Investoren setzen sich die Grünen für eine langfristige Verpachtung an nachhaltig wirtschaftende Betriebe ein.
Stichwort Wiederherstellungsverordnung: Angedacht ist eine Umsetzung auf freiwilliger Basis gemeinsam mit den landwirtschaftlichen Betrieben– mit klaren Zeitplänen, ausreichenden Ressourcen und enger Zusammenarbeit mit Kommunen, Verbänden und Wissenschaft.
Wie werden Sie sich nach der Wahl für den Agrarsektor einsetzen?
Wir setzen uns für eine wirtschaftlich starke, klimaresiliente und zukunftsfähige Landwirtschaft in Sachsen-Anhalt ein. Wir wollen solche agrarökologischen Maßnahmen
fördern, die Ökosysteme wieder in Balance bringen und deren Systemleistungen die Ernten von morgen sichern. Betriebe sollen verlässliche wirtschaftliche Rahmenbedingungen erhalten. Gleichzeitig wollen wir Klima-, Umwelt- und Tierwohlleistungen stärker honorieren. Wir setzen uns dafür ein, dass EU- und Bundesmittel vollständig genutzt und gezielt für Klimaresilienz, Biodiversität, Boden, Tierwohl und den Ökolandbau eingesetzt werden. Regionale Verarbeitung, Vermarktung und Wertschöpfungsketten wollen wir stärken.
Welche Maßnahmen wird die Landesregierung ergreifen, um sicherzustellen, dass Verbraucher auch importierte Lebensmittel unbedenklich verzehren können und eine echte Wahlfreiheit zwischen Lebensmitteln aus konventionell gezüchteten Pflanzen und solchen aus Pflanzen haben, die mithilfe neuer genomischer Verfahren (z. B. CRISPR-Cas) erzeugt wurden?
Das Europaparlament hat der Deregulierung der Neuen Gentechnik zugestimmt. Aus grüner Sicht ist das eine Niederlage für Verbraucherinnen, Landwirtinnen sowie den Umwelt- und
Naturschutz. Wir setzen uns dafür ein, dass das Vorsorgeprinzip gewahrt bleibt und Verbraucherinnen und Verbraucher auch künftig eine echte Wahlfreiheit zwischen
gentechnisch veränderten und gentechnikfrei erzeugten Lebensmitteln haben. Dazu gehören aus unserer Sicht Risikoprüfung, Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung. Die Kennzeichnung darf sich nicht auf das Saatgut beschränken, sondern muss auch auf die Lebensmittel aufgebracht werden, wenn es sich um NGT-Methoden handelt. Sachsen-Anhalt kann europäische Regelungen nicht eigenständig ändern. Wir werden uns
aber gegenüber Bund und EU weiterhin für Kennzeichnung, Wahlfreiheit und den Erhalt einer gentechnikfreien Land- und Lebensmittelwirtschaft einsetzen. Regionale und gentechnikfreie Wertschöpfungsketten wollen wir gezielt stärken.
Inwieweit werden dabei mögliche Auswirkungen des Mercosur-Abkommens auf Importkontrollen, Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit berücksichtigt?
Importierte Lebensmittel müssen denselben hohen Anforderungen an Lebensmittelsicherheit, Rückverfolgbarkeit und Verbraucherinformation entsprechen wie heimische Produkte. Aus unserer Sicht dürfen Handelsabkommen weder Umwelt-, Verbraucher- noch Tierschutzstandards absenken.
Häufig lässt die Politik das Landwirtschaftsgesetz außer Acht, dabei formuliert es sehr klar die Leitlinien und Ziele, nach denen der Staat Landwirtschaftspolitik betreiben sollte. Wie stehen Sie dazu, der Umsetzung des Landwirtschaftsgesetzes künftig mehr Gewicht zu geben?
Wir unterstützen eine Landwirtschaftspolitik, die sich an den gesetzlichen Zielen einer leistungsfähigen und nachhaltigen Landwirtschaft orientiert. Dazu gehören die Sicherung
der Ernährung, der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen sowie die wirtschaftliche Perspektive landwirtschaftlicher Betriebe. Für uns bedeutet das, Landwirtschaft, Klima-, Natur- und Tierschutz gemeinsam zu denken. Das Landwirtschaftsgesetz als Rahmengesetz sollte dazu ein umfassendes Leitbild einer umweltgerechten Landwirtschaft entwickeln.
Um die Einkommensparität zu verbessern, wollen wir mit marktwirtschaftlichen Instrumenten erreichen, dass mehr Geld auf die Höfe kommt oder dort verbleibt. Mit einer verbindlichen Tierhaltungskennzeichnung kann z.B. mehr Tierwohl zum gewinnbringenden Geschäftsmodell werden. Auch für die Stärkung der landwirtschaftlichen Betriebe in der gesamten Wertschöpfungskette bis hin zum Lebensmitteleinzelhandel setzen wir uns ein. Auch die Erzeugung der eigenen Energie ist geeignet, um die Ausgaben zu reduzieren. Statt der derzeitigen Agrardieselsteuerrückerstattung setzen wir uns für ein pauschales Energiegeld pro Hektar und Nutzungsart ein, das im Rahmen des Agrarantrags ohne zusätzlichen Verwaltungsaufwand mitbeantragt werden kann. Das bedeutet einen
deutlichen Bürokratieabbau. Außerdem werden dann sämtliche Antriebsformen erfasst wie z.B. elektrisch betriebene Traktoren bis hin zu solarbetriebenen Hackrobotern und eben nicht nur der fossile Dieselmotor. Auch kleinere Betriebe würden besser profitieren, weil sie nicht länger den hohen Aufwand für die Beantragung der Agrardieselsteuerrückerstattung scheuen müssen.
Gibt es bereits Überlegungen, um familiengeführte Betriebe in Sachsen-Anhalt zu fördern und gleichzeitig Fehlentwicklungen auf dem Pacht- und Bodenmarkt zu unterbinden?
Junge Menschen in der Landwirtschaft brauchen faire Einkommen, verlässliche Förderung, gute Arbeitsbedingungen und gesellschaftliche Wertschätzung. Entscheidend ist, dass Landwirtschaft nicht nur wirtschaftlich tragfähig, sondern auch ökologisch und sozial attraktiv ist. Wir Grünen setzen uns für die gezielte Förderung von Jungbäuer*innen und Existenzgründer*innen ein, um den Zugang zur Agrarwirtschaft unabhängig vom Alter zu
erleichtern und so den Generationenwechsel zu unterstützen. Wir wollen Betriebsübernahmen erleichtern und so landwirtschaftliche Flächen langfristig in bäuerlicher Hand erhalten. Kerninstrumente sind gezielte Förderprogramme, nicht rückzahlbare Zuschüsse und Beratungsangebote. Wir wollen die soziale Absicherung von Landwirtinnen verbessern und Schutzlücken bei Mutterschutz, Elternschaft und Alterssicherung, insbesondere bei selbstständigen Landwirtinnen und bei kleinflächigen Betrieben. Unser Leitgedanke ist, dass der Boden in den Besitz derjenigen gehört, die an seinem Ort regional verankert sind und die einen persönlichen Bezug zum Boden haben. Der Boden gehört nicht in die Hände von außerlandwirtschaftlichen und überregionalen Spekulant*innen. Deshalb brauchen wir mehr Transparenz auf dem Bodenmarkt, eine
wirksame Kontrolle von Anteilskäufen (Share Deals) sowie eine Stärkung agrarstruktureller Prüfungen bei Flächenverkäufen. Ziel muss sein, marktbeherrschende Stellungen am regionalen Bodenmarkt zu verhindern, Flächenkonzentrationen aufzubrechen und damit Wettbewerb sicherzustellen, Neugründungen zu ermöglichen und Entwicklungsmöglichkeiten für andere Betriebe zu geben. Um marktbeherrschende Stellungen am regionalen Bodenmarkt aufzubrechen, lautet unser konkreter Vorschlag, dass Grundstückskäufe und Pachten in einer Gemarkung nicht mehr möglich werden, wenn ein Betrieb mehr als 50% der Fläche an Eigentum und Pacht in dieser Gemarkung hat. Damit wollen wir verhindern, dass einzelne Betriebe eine zu starke Stellung am regionalen Bodenmarkt erlangen. Gleichzeitig sollen bei der Vergabe öffentlicher Flächen ortsansässige Junglandwirt*innen, Existenzgründer*innen und nachhaltig wirtschaftende Betriebe bevorzugt berücksichtigt werden.
Welche Maßnahmen beabsichtigt die Landesregierung zu ergreifen, um die Umgehung des Grundstückverkehrsgesetzes durch sogenannte Share Deals beim Erwerb landwirtschaftlicher Flächen zu verhindern, und wie wird sie sich diesbezüglich gegenüber der Bundesregierung einbringen?
Die Regulierung von Anteilskäufen (Share Deals) an Unternehmen mit landwirtschaftlichen Flächen ist aus unserer Sicht dringend notwendig, um den Ausverkauf von Agrarland an
Großinvestoren zu verhindern. Der Erwerb von mindestens 25% Beteiligungen an Unternehmen mit mindestens 250 Hektar landwirtschaftlicher Eigentumsfläche soll daher der Grundstücksverkehrsbehörde zur Zustimmung vorgelegt werden. So wird auch der mittelbare Erwerb von Grund und Boden erfasst und eine bisher bestehende Lücke im Bodenverkehrsrecht geschlossen. Wir Grünen setzen uns außerdem dafür ein, dass BVVG-Flächen in Sachsen-Anhalt dauerhaft im öffentlichen Eigentum bleiben. Statt des Verkaufs zu Höchstpreisen an landwirtschaftsfremde Investoren wollen wir Grünen eine dauerhafte Verpachtung dieser Flächen an nachhaltig wirtschaftende Betriebe. So können bäuerliche Betriebe, ökologische Betriebe und Junglandwirt*innen vor Bodenspekulationen geschützt und gleichzeitig Umwelt- und Naturschutz im ländlichen Raum gestärkt werden. Landeseigene landwirtschaftliche Nutzflächen sollen vorrangig für Naturschutz, Weidewirtschaft, Tierausläufe, Ökolandbau und Junglandwirt*innen bereitgestellt werden.
Wie wird sich der Landesgesetzgeber gegenüber dem Bund in der Düngepolitik positionieren? Außerdem: Welche Position vertreten Sie bezüglich Naturwiederherstellungsverordnung?
Die Düngeverordnung muss Verursachergerechtigkeit und eine bedarfsgerechte Düngung nach guter fachlicher Praxis sicherstellen. Nachhaltige Bewirtschaftsformen sollen gestärkt
werden, sodass durch günstige Fruchtfolgen und Zwischenfrüchte auch ein Humusaufbau erfolgt. Wir werden uns dafür einsetzen, dass die Wiederherstellungsverordnung in Sachsen-
Anhalt auf freiwilliger Basis in Zusammenarbeit mit den landwirtschaftlichen Betrieben umgesetzt wird: mit klaren Zeitplänen, ausreichenden finanziellen und personellen Ressourcen sowie einer engen Zusammenarbeit mit Kommunen, Verbänden und der Wissenschaft. Die Wiederherstellungsverordnung ist aus unserer Sicht auch ein notwendiger Schritt, um Gewässer zu schützen, Wasserressourcen zu sichern und die ökologische
Leistungsfähigkeit unserer Infrastruktur zu stärken und damit letztendlich die Ernährungssicherheit zu gewährleisten.