Demnächst ist Landtagswahl in Sachsen-Anhalt. Die FREIEN BAUERN haben den Spitzenkandidaten der verschiedenen Parteien Wahlprüfsteine zu landwirtschaftlichen Themen übermittelt. Anbei veröffentlichen wir die Antworten der SPD – die Hauptaussagen sind in einem kurzen Abriss zusammengefasst, danach folgt der Originaltext.

Zusammenfassung:

Die SPD will Flächen gezielt für aktive Betriebe, Neugründungen und Hofnachfolgen bereitstellen.
Die Partei bewertet den vom Europäischen Parlament kürzlich beschlossenen Rechtsrahmen für neue genomische Verfahren angesichts des Klimawandels und zunehmender Dürrephasen, auch in Sachsen-Anhalt, als richtigen Schritt.
Zum Thema Mercosur-Abkommen merkt die SPD an, dass die Standards und EU-Rechtsvorschriften, die für Importe gelten, wichtige Eckpfeiler seien. Für viele Produkte des europäischen Agrar- und Ernährungssektors werde ein hoher Außenschutz gegenüber Importen aus den Mercosur-Staaten gewährleistet.
Ihr Gespür für die Belange der Landwirtschaft in Sachsen-Anhalt hat die Partei nach eigener Aussage in der vergangenen Legislaturperiode mehrfach unter Beweis gestellt. So habe sie sich intensiv mit der finanziellen Lage der Landwirtschaft auseinandergesetzt und konkrete Vorschläge zur Verbesserung der Situation eingebracht.
Die SPD will die Bewirtschaftung der BVVG-Flächen gemeinsam mit dem Bund überprüfen, um eine stärkere regionale Steuerung und langfristig eine Übernahme durch das Land zu ermöglichen. Zudem will sie sich beim Bund für eine rechtssichere Regulierung von Share-Deals in der Landwirtschaft einsetzen. Landwirtschaftliche Flächen sollen vorrangig bei aktiven Betrieben und Hofnachfolgen bleiben. Der Partei ist es ein Anliegen, die Umsetzung der EU-Wiederherstellungsverordnung (WHVO) kooperativ, d.h. gemeinsam mit Landwirtschaft, Naturschutzverbänden und Kommunen zu betreiben.

Wie werden Sie sich nach der Wahl für den Agrarsektor einsetzen?

Wir wollen in der nächsten Landesregierung dafür sorgen, dass Landwirtschaft in
Sachsen-Anhalt sicher und zukunftsfest bleibt. Das bedeutet für uns: weniger Zettelwirtschaft, einfachere Anträge, mehr Planungssicherheit in allen Bereichen und die Stärkung der regionalen Wertschöpfung. Wir werden die Landgesellschaft besser ausstatten, um Flächen gezielt für aktive Betriebe, Neugründungen und Hofnachfolgen, die uns sehr wichtig sind, bereitzustellen.

Welche Maßnahmen wird die Landesregierung ergreifen, um sicherzustellen, dass Verbraucher auch importierte Lebensmittel unbedenklich verzehren können und eine echte Wahlfreiheit zwischen Lebensmitteln aus konventionell gezüchteten Pflanzen und solchen aus Pflanzen haben, die mithilfe neuer genomischer Verfahren (z. B. CRISPR-Cas) erzeugt wurden?

Das Europäische Parlament hat im Juni einen neuen Rechtsrahmen für Pflanzen aus neuen genomischen Techniken (NGT) beschlossen. Für NGT-1-Pflanzen, die also auch konventionell durch Züchtung/ Mutation hätten entstehen können, entfallen künftig strenge Zulassungs- und Kennzeichnungspflichten. NGT-2-Pflanzen unterliegen weiterhin dem bewährten Vorsorgeprinzip! Angesichts der Klimaveränderungen, langen Dürrephasen, auch in Sachsen-Anhalt, und Diskussionen zum richtigen Einsatz von Pflanzenschutz- und Düngemitteln ist dieser Schritt für die Landwirtschaft aus unserer Sicht ein richtiger. Mit dem
neuen Rahmen setzt das EU-Recht den aktuellen wissenschaftlichen Kenntnisstand um und schafft verlässliche Bedingungen für Innovation in der Pflanzenzüchtung. Und das ist auch gut für unsere starke Forschungslandschaft in Sachsen-Anhalt, wie etwa dem IPK Gatersleben und den Hochschulen. Wir wollen Forschung zu klimaangepasstem Pflanzenbau und moderner Züchtung stärken mit dem Ziel, widerstandsfähige Sorten gegen Trockenheit, Hitze und neue Schaderreger schneller verfügbar zu machen. Denn der Klimawandel verändert den Ackerbau grundlegend. Wir wollen außerdem gezielt vielfältige Fruchtfolgen, Humusaufbau und Zwischenfruchtanbau; Sonderkulturen wie Garten- und Weinbau fördern.

Inwieweit werden dabei mögliche Auswirkungen des Mercosur-Abkommens auf Importkontrollen, Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit berücksichtigt?

Zu Beginn möchten wir festhalten, dass wir am 06.09.2026 den Landtag in
Sachsen-Anhalt wählen. Das Mercosur-Abkommen ist ein Bundes- und EU-Thema.
Davon unabhängig sind Befürchtungen zu den Auswirkungen bei unseren heimischen Landwirtinnen und Landwirte verständlich. Aber wir sehen auch, dass die Verhandlungen zum Mercosur-Abkommen nicht umsonst mehr als 25 Jahre gedauert haben, Ziel war es für die Landwirtschaft faire Bedingungen sicherzustellen. Ein wichtiger Eckpfeiler sind dabei die Standards und EU-Rechtsvorschriften, die für Importe gelten. Dazu kommen begrenzte
Importquoten für sensible Produkte sowie zuletzt nochmals verschärfte Schutzklauseln. So wird für viele Produkte des Agrar- und Ernährungssektors der EU einen hohen Außenschutz auch gegenüber Importen aus den Mercosur- Staaten gewährleistet. Um diesen Schutz in der Praxis sicherzustellen, setzen wir auf verstärkte Kontrollen der importierten Güter sowie auf die Einhaltung von EU-Qualitätsstandards.

Häufig lässt die Politik das Landwirtschaftsgesetz außer Acht, dabei formuliert es sehr klar die Leitlinien und Ziele, nach denen der Staat Landwirtschaftspolitik betreiben sollte. Wie stehen Sie dazu, der Umsetzung des Landwirtschaftsgesetzes künftig mehr Gewicht zu geben?

Unser Landwirtschaftsgesetz gibt klare Leitlinien vor und wir stehen dafür ein, dass diese auch zukünftig beachtet werden. Dass wir ein feines Gespür für die Landwirtschaft in Sachsen-Anhalt haben, konnten wir in der ablaufenden Legislaturperiode mehrfach zeigen. Zuletzt haben wir z.B. in der Landtagssitzung die Landesregierung zur finanziellen Lage der Landwirtschaft befragt. Die Situation ist bekannt: auf außergewöhnlich gute Erlöse etwa im Jahr 2023 infolge des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine folgen aktuell hohe
Steuervorauszahlungen, die oft nicht mehr zur aktuellen Einkommenssituation passen. Zusätzlich steigen die Betriebskosten und die Risiken weiter und viele Betriebe haben dadurch akute Liquiditätsprobleme. Wir stellten also die Frage, ob Steuervorauszahlungen kurzfristig angepasst und bei Krediten z. B. über die Investitionsbank Sachsen-Anhalt Tilgungen ausgesetzt bzw. Bürgschaften gegeben werden könnten, damit den Landwirtinnen und Landwirten Wege aufgezeigt werden.

Gibt es bereits Überlegungen, um familiengeführte Betriebe in Sachsen-Anhalt zu fördern und gleichzeitig Fehlentwicklungen auf dem Pacht- und Bodenmarkt zu unterbinden?

Sachsen-Anhalt ist von großen landwirtschaftlichen Strukturen geprägt. Für uns sind alle Betriebsformen und -größen gleichwertig. Um familiengeführte und aktive Betriebe zu stärken, wollen wir die Landgesellschaft gezielt ausbauen, um fairen Zugang zu Flächen für junge Landwirte und Hofnachfolgen zu sichern. Wir wollen die Regeln zur Bewirtschaftung der BVVG-Flächen gemeinsam mit dem Bund überprüfen, um eine stärkere regionale Steuerung und langfristig eine Übernahme der Flächen in die Verantwortung des Landes zu regeln, auch um ortsnahe und fachlich fundierte Entscheidungen zu ermöglichen.

Welche Maßnahmen beabsichtigt die Landesregierung zu ergreifen, um die Umgehung des Grundstückverkehrsgesetzes durch sogenannte Share Deals beim Erwerb landwirtschaftlicher Flächen zu verhindern, und wie wird sie sich diesbezüglich gegenüber der Bundesregierung einbringen?

Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat in der 33. Sitzung zu Drucksache 8/1984 festgestellt, dass es einer rechtssicheren Reglementierung von Anteilskäufen (Share-Deals) an landwirtschaftlichen Unternehmen und solchen mit landwirtschaftlicher Fläche bedarf, die Gesetzgebungskompetenz dafür aber beim Bund liegt. Darauf aufbauend werden wir auf Landesebene transparente Instrumente zur fairen Flächenvergabe weiterentwickeln und die
Landesregierung auffordern, sich beim Bund aktiv für eine rechtssichere Reglementierung von Share-Deals in der Landwirtschaft einzusetzen. Ziel ist es, dass landwirtschaftliche Flächen vorrangig bei aktiven Betrieben und Hofnachfolgen bleiben.

Wie wird sich der Landesgesetzgeber gegenüber dem Bund in der Düngepolitik positionieren? Außerdem: Welche Position vertreten Sie bezüglich Naturwiederherstellungsverordnung?

In der Dünge- und Pflanzenschutzpolitik setzen wir uns für praxistaugliche, wissenschaftlich fundierte Regelungen ein, die Gewässer schützen und gleichzeitig die Landwirtinnen und Landwirte nicht übermäßig belasten. Es braucht beim Düngerecht endlich Klarheit und praktikable Vorgaben. Unsere Landwirtschaft in Sachsen-Anhalt produziert hochwertige Lebensmittel und bewirtschaftet die Flächen sehr verantwortungsvoll. Unsere Betriebe brauchen moderne Betriebsmittel und Planungssicherheit. Dies gilt auch für Pflanzenschutzmittel. Nur so kann es gelingen, dass Ertrag, Umwelt- und Gewässerschutz zusammengehen. Wir werden uns auf Bundesebene dafür einsetzen, dass Düngevorgaben so gestaltet werden, dass sie für landwirtschaftliche Betriebe umsetzbar bleiben und gleichzeitig die Umwelt wirksam schützen. Der Schutz der biologischen Vielfalt ist Voraussetzung für stabile Ökosysteme. Die Umsetzung der EU-Wiederherstellungsverordnung (WHVO) muss dabei kooperativ, d.h. gemeinsam mit Landwirtschaft, Naturschutzverbänden und
Kommunen laufen. Ziel ist es, ökologische Verbesserungen mit tragfähigen Lösungen für Bewirtschaftung und regionale Entwicklung zu verbinden.

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