5. Düngenovelle aussetzen, Meßstellennetz verdichten, Verursacher ermitteln, Großstädte und Kläranlagen in die roten Gebiete

Die Düngeverordnung 2017 enthält eine Vielzahl nutzloser praxisferner Bestimmungen und wurde auf der Grundlage von gezielt durch das Bundesumweltamt manipulierten Daten beschlossen. Sie muss daher zurückgenommen werden. Verschärfungen gegenüber der Düngeverordnung 2006 akzeptieren wir nur, soweit diese durch technisch einwandfreie Daten aus einem flächendeckenden Messstellennetz begründet sind, das zwischen landwirtschaftlichen und nicht-landwirtschaftlichen Einträgen unterscheidet, und sofern sie auf tatsächlich belastete Gebiete begrenzt bleiben.