FREIE BAUERN nach Greifswalder Urteil: Gesamte Düngeverordnung muss auf den Prüfstand

Gewässerschutz und intensive Bewirtschaftung schließen sich nicht ausGewässerschutz und intensive Bewirtschaftung schließen sich nicht ausDie FREIEN BAUERN, Interessenorganisation der bäuerlichen Familienbetriebe in Deutschland, haben die gestrige Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Greifswald begrüßt, die Landesdüngeverordnung von Mecklenburg-Vorpommern für unwirksam zu erklären. „Dieses Urteil ist absolut nachvollziehbar und sollte ein Warnsignal für diejenigen Bundesländer sein, die ihre roten Gebiete lediglich aufgrund von Verdachtsmomenten ausgewiesen haben“, sagte Jens Soeken von der Landesvertretung Niedersachsen der FREIEN BAUERN. Ein derart schwer wiegender Eingriff müsse fachlich sauber begründet sein und betroffenen Betrieben auch die Möglichkeit eröffnen, sich durch Nachweis einer bedarfsgerechten Düngung von den Auflagen zu befreien, so der 41jährige Landwirt aus dem ostfriesischen Timmel: „Die schludrige Ausweisung von roten Gebieten und pauschale Bestrafung der gesamten darin wirtschaftenden Landwirtschaft ist rechtlich haltlos, das haben wir jetzt schwarz auf weiß.“

Nachdem auch die Europäische Kommission Zweifel an der Ausweisungspraxis geäußert hat – allerdings bezogen auf eine gegenüber den ursprünglichen Planungen geringere Ausdehnung der roten Gebiete – plädieren die FREIEN BAUERN nun für eine bundesweit einheitliche, auf wissenschaftlichen Kriterien beruhende Vorgehensweise. „Der erste Schritt muss die zügige Umsetzung des bereits beschlossenen engen Messnetzes sein mit technisch einwandfreien, von nichtlandwirtschaftlichen Quellen unbeeinflussten Brunnen und einer hydrogeologisch exakten Abgrenzung der Grundwasserkörper“, beschreibt Soeken die Anforderungen. In einem zweiten Schritt müssten nach Soekens Auffassung Standorte, die aufgrund ihrer natürlichen Gegebenheiten über ein besonders hohes Denitrifikationspotenzial verfügen, ausgeschlossen werden. Drittens muss in Zweifelsfällen eine umweltforensische Untersuchung zur Pflicht werden, verlangt der Landwirt: „Sehr häufig lassen sich Grundwasserbelastungen über Begleitstoffe bestimmten Verursachern zuordnen. Wenn es tatsächlich die derzeit auf den Flächen betriebene Landwirtschaft ist, muss das natürlich konsequent abgestellt werden.“

Die FREIEN BAUERN beklagen seit langem, dass die bundesweite Düngeverordnung bäuerlichen Betriebe flächendeckend mit überwiegend sinnlosen Auflagen und hohen Kosten belastet, auch außerhalb der roten Gebiete. Jens Soeken hat deswegen für seinen Betrieb im Dezember vergangenen Jahres Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe eingereicht.

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