FREIE BAUERN zum Freispruch von Jann-Henning Dircks durch das Amtsgericht Husum

Engagiert für unsere Sache: Jann-Henning bei seinem Video im November 2020Engagiert für unsere Sache: Jann-Henning bei seinem Video im November 2020Die FREIEN BAUERN, Interessenorganisation der bäuerlichen Familienbetriebe in Deutschland, haben sich erleichtert über den Freispruch ihres Mitglieds Jann-Henning Dircks durch das Amtsgericht Husum gezeigt. „Das Video von Jann-Henning war keine Aufforderung zu einer Straftat, sondern ein Ausdruck von Notwehr“, sagte Thomas Tiedemann-Hein, Ansprechpartner der FREIEN BAUERN in Schleswig-Holstein, der selbst an der Konfrontation am 2. November 2020 vor dem Schlachthof Kellinghusen teilgenommen hatte. „Viele Schlachthöfe waren damals coronabedingt geschlossen, die Schweine stauten sich in den Ställen, uns liefen die Kosten davon, vom Stress der Tiere in den immer engeren Buchten ganz zu schweigen“, erinnert sich der 56jährige Landwirt aus Hohenfelde im Kreis Steinburg: „Als wir dann hörten, dass selbsternannte Tierschützer die Einfahrt eines noch funktionierenden Schlachthofs blockierten, wollte auch ich ein Zeichen setzen, dass wir uns das nicht mehr gefallen lassen.“ Die Anklage der Staatsanwaltschaft Flensburg gegen Dircks hätte viele schleswig-holsteinische Bauern völlig überrascht und sei als politisch motivierter Einschüchterungsversuch gegen einen engagierten Berufskollegen wahrgenommen worden.

Als absurd und geradezu böswillig bezeichnete Tiedemann-Hein die Interpretation der Anklage, das von Dircks empfohlene Mitbringen von Vorschlaghammer, Akkuflex und Bolzenschneider sei als Aufruf zur Gewalt gegen Menschen zu werten: „Wenn überhaupt, dann wären diese Werkzeuge ja wohl gegen Ketten und Beton zum Einsatz gekommen, mit denen die Tierschutz-Aktivisten den Schlachthof stillegen und damit unsere  bäuerlichen Betriebe schädigen wollten.“ Dass man Menschen, die durch ihre Blockade bereits eine Straftat begehen, an der Fortsetzung dieser Straftat hindere, ist nach Auffassung der FREIEN BAUERN keine Straftat und die Aufforderung dazu erst recht nicht. Tiedemann-Hein: „Die Argumentation der Staatsanwaltschaft hat die tatsächlichen Verhältnisse auf den Kopf gestellt, indem statt der Blockierer einer von uns Bauern kriminalisiert wurde. Dieser Fehlgriff ist mit dem heutigen Urteil glücklicherweise vom Tisch.“

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