Untätigkeit der Staatsanwaltschaft nach unserer Strafanzeige gegen Animal Rebellion 

Im Auftrag der FREIEN BAUERN Deutschland, Interessenvertretung der bäuerlichen Familienbetriebe, erstattete Rechtsanwalt Stiletto aus Köln am 28.03.2025, vor fast zwei Monaten, Strafanzeige gegen die öko-extremistische Gruppierung Animal Rebellion. Auslöser, aber nicht einziger Gegenstand dieser Strafanzeige war die radikale Aktion der Gruppierung am Montag, den 24.03.2025 auf dem Hof des Herrn Günther Felßner im Landkreis Nürnberger Land, welche erhebliche mediale Aufmerksamkeit erregte. Im Ergebnis erreichte die Gruppe, dass Herr Felßner sich nicht mehr um ein Amt als Bundesminister in der neuen Bundesregierung bewarb. Politische Einflussnahme durch Straftaten unter dem Deckmantel des Tierwohls.

Schon in der Vergangenheit ist Animal Rebellion durch Straftaten aufgefallen, zum Beispiel durch die angekündigte Blockade der Molkerei Ammerland in Oldenburg. Die dezentral aber effektiv handelnden Straftäter erfüllen nach unserer Einschätzung alle Kriterien einer kriminellen Vereinigung im Sinne des Strafgesetzbuches. Wir haben den Ermittlungsbehörden Unterstützung durch Übergabe der uns vorliegenden Informationen über die Gruppierung angeboten. Gerade in dieser brisanten Angelegenheit bleibt die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth bislang untätig, teilt unserem Anwalt das Aktenzeichen des Verfahrens nicht mit und stritt gegenüber einem bayrischen Journalisten sogar mehrfach ab, dass es unsere Strafanzeige überhaupt gibt, deren Zugang allerdings nachgewiesen ist.

 Was läuft da in Bayern? Wir haben heute nochmals schriftlich die zuständige Staatsanwaltschaft kontaktiert und außerdem das Bayrische Justizministerium und weitere Stellen in Kenntnis gesetzt und zum Tätigwerden aufgefordert. Auf der einen Seite sind Ermittlungen gegen Animal Rebellion im öffentlichen Interesse und zum Schutz von uns Bauern dringend erforderlich. Andererseits kann es nicht sein, dass die Staatsanwaltschaft ihre Arbeit aus Gründen einstellt, über die hier nicht gemutmaßt werden soll. 

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