Die europäische Landwirtschaft befindet sich zunehmend in einer Zange: Aus dem Westen strömen durch das Mercosur-Abkommen seit 1. Mai Agrar-Billigprodukte herein, im Osten drängt die Ukraine – eines der größten Agrarländer Europas – auf den EU-Beitritt. Dieser ist greifbar nahe: Am 16. Juni will die Europäische Kommission bei einem Treffen der Europaminister vorschlagen, die ersten Verhandlungskapitel zu eröffnen.
Bereits seit über 30 Jahren strebt die Ukraine einen EU-Beitritt an. Dagegen wurden jedoch immer wieder Argumente wie diese ins Feld geführt: Das Land könne bis heute keine stabile Demokratie vorweisen und kämpfe mit Korruption sowie Defiziten in der Rechtsstaatlichkeit. Überdies sei zu bedenken, dass ein Beitritt eine erhebliche finanzielle Belastung für die EU bedeuten würde. Schon jetzt leisten die EU und ihre Mitgliedstaaten umfangreiche Unterstützung für die Ukraine.
Befürworter jedoch meinen, dass das europäische Bündnis aufgrund des Angriffs Russlands auf die Ukraine in der Pflicht stehe, die Ukraine in seinen Reihen aufzunehmen. Schließlich verteidige das Land nicht nur sich selbst, sondern auch die westlichen Demokratien und damit die Werte der gesamten EU.
Die FREIEN BAUERN sehen die gesamte Entwicklung mit großer Skepsis. Denn die ukrainischen Landwirte können ihre Ackerbauprodukte je nach Sektor um 20 bis 40 Prozent kostengünstiger produzieren als der EU-Durchschnitt. Ist ihr Land erst einmal EU-Mitglied, steht ihnen der europäischen Markt offen. Ob sie sich allerdings an die europäischen Regularien halten, ist fraglich.
Weiterhin ist fraglich, ob die deutsche Landwirtschaft in irgendeiner Weise entlastet wird, um sich gegen die starke Konkurrenz durchzusetzen. Vor wenigen Wochen hat Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer verkündet, dass er die Zusammenarbeit in der Landwirtschaft mit der Ukraine stärken will. Wann macht er sich daran, die deutsche Landwirtschaft zu stärken?
Einmal mehr fordern die FREIEN BAUERN von der Regierung eine konsequente Anwendung des Landwirtschaftsgesetzes. Schon in § 1 ist festgelegt, dass der Staat verpflichtet ist, die Landwirtschaft mit den Mitteln der allgemeinen Wirtschafts- und Agrarpolitik so zu unterstützen, dass sie an der fortschreitenden Entwicklung der deutschen Volkswirtschaft teilhaben kann.