Wem gehört heutzutage eigentlich das Saat- und Pflanzgut, auf dem unsere Landwirtschaft basiert? „Uns Bauern jedenfalls nicht,“ sagt Alfons Wolff, Bundessprecher der FREIEN BAUERN Deutschland, „denn die Rechte am Saat- und Pflanzgut liegen heute vielfach bei den Pflanzenzüchtern und werden durch Sortenschutz- und Patentrechte abgesichert. Dadurch fehlt den Landwirten der freie Zugang zur Natur - die Pflanzen, die wir anbauen, gehören uns nicht mehr. Die Saatgut-Treuhand fordert immer wieder Gebühren, und schlägt daraus wirtschaftlichen Vorteil.“ 

 

Ein Urteil vom Landgericht Düsseldorf von Anfang Juni sorgt für weitere Unsicherheit. In einem Klageverfahren der Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH (STV) gegen eine Raiffeisengenossenschaft sah das Landgericht es als Aufgabe des Agrarhandels an, konkrete Erkundigungen einzuholen, ob die anliefernden Landwirte die sortenschutzrechtlichen Bestimmungen eingehalten haben. Eine Ernteguterklärung mit der Zusicherung, es wäre durch den Landwirt der Sortenschutz beachtet worden, soll der konkreten Erkundigungspflicht nach Auffassung des Gerichts nicht genügen.

„Das Düsseldorfer Urteil wird häufig als Begründung dafür angeführt, dass wir die STV-Erntegutbescheinigung verwenden müssten. Davon kann nicht die Rede sein. Das Urteil schreibt die Verwendung dieser Bescheinigung nicht vor,“ erklärt Georg Janßen, Geschäftsführer der IG-Nachbau. „Zumal ist das Urteil noch nicht rechtskräftig, wir haben Berufung eingelegt bzw. die Raiffeisengenossenschaft, die beklagt war. Und zweitens steht in diesem Urteil mit keinem Satz, dass jetzt die STV-Erntegutbescheinigung gemacht werden muss.

Was heißt das konkret für die Landwirte? Wie sollen sie sich verhalten? Es gibt eine Reihe von Genossenschaften und privaten Landhändlern, die nur noch die STV-Erntegutbescheinigung akzeptieren wollen. „Davon raten wir unbedingt ab,“ so Janßen. „Mit dem Ausfüllen der Erntegutbescheinigung steht man unter völliger Datenkontrolle von der Saatgut-Treuhand. Wenn man dort nicht bestimmte Daten runterlädt und der STV zur Verfügung stellt, dann muss man unterschreiben, dass man einer Betriebskontrolle zustimmt. Und das wäre für viele schon ein Fiasko.“