Der Wolf wurde vor wenigen Monaten in das Bundesjagdgesetz aufgenommen, gleichzeitig ist er durch das Naturschutzrecht geschützt. Seit Anfang 2026 befindet sich das Wolfsmanagement bundesweit im Wandel: die einzelnen Länder arbeiten daran, ihre Verordnungen an die neuen rechtlichen Rahmenbedingungen anzupassen.
In Niedersachsen tut sich jetzt etwas in punkto Wolfsabschuss: Künftig kann nach einem bestätigten Rissereignis in einem Umkreis von 20 Kilometern um den Schadensort für einen Zeitraum von bis zu sechs Wochen auf einen sich nähernden Wolf geschossen werden. Ob es sich dabei tatsächlich um das Tier handelt, das für den Riss verantwortlich ist, spielt dabei keine Rolle mehr. Über die Genehmigung eines solchen Schnellabschusses entscheidet das Agrarministerium als oberste Jagdbehörde.
Begrenzt wird der Wolfsabschuss durch den günstigen Erhaltungszustand der Population, der nicht gefährdet werden darf.
„Der Wolf gehört endlich vollständig ins Jagdrecht, und sein Abschuss sollte grundsätzlich möglich sein – wie bei jeder anderen dem Jagdrecht unterliegenden Wildart auch,“ meint Fokko Schumann, FREIER BAUER in Niedersachsen. „Die Wolfsbestände sind in den vergangenen Jahren stark gewachsen. Jetzt braucht es eine reguläre Bestandsregulierung im Rahmen des Jagdrechts.“
Niedersachsen hat für das aktuelle Jagdjahr die Obergrenze von zusammengenommen 27 adulten Wölfen im gesamten Bundesland festgelegt. Auch Wölfe, die etwa bei einem Verkehrsunfall verenden, werden auf diese Zahl angerechnet.
Die FREIEN BAUERN sagen: Die Jäger, die die Abschüsse durchführen sollen, brauchen vor allem Rechtssicherheit – vorausgesetzt, nach der Anrechnung der bei Unfällen verendeten Wölfe sind überhaupt noch Abschüsse möglich. Bis dato hat es vor allem daran gemangelt, dass der Gesetzgeber angekündigte Erleichterungen immer wieder durch nachträgliche Einschränkungen oder unklare Regelungen relativiert hat. Das jetzt geltende Recht muss den praktischen Anforderungen gerecht werden.