Die Landtagswahl in Sachsen-Anhalt steht vor der Tür. Die FREIEN BAUERN haben den Spitzenkandidaten der verschiedenen Parteien Wahlprüfsteine zu landwirtschaftlichen Themen übermittelt. Anbei veröffentlichen wir die Antworten der FDP – die Hauptaussagen sind in einem kurzen Abriss zusammengefasst, danach folgt der Originaltext.
Zusammenfassung:
Die FDP plädiert für weniger Bürokratie – so soll bei bestimmten Förderungen weniger kontrolliert und dokumentiert werden müssen, indem eine Fehlertoleranz von fünf Prozent der geförderten Fläche eingeführt wird.
Nach Aussage der Partei schränken die gemeinsamen EU-Regeln für Landwirtschaft und Binnenmarkt den Spielraum für die Umsetzung des nationalen Landwirtschafts-gesetzes deutlich ein.
Die Liberalen lehnen eine Bevorzugung oder Benachteiligung bestimmter Betriebsformen und -größen sowie Eigentumsarten ab. Sie würden es begrüßen, wenn der Bund Steuerumgehungen bei sogenannten Share Deals stärker bekämpft. Das Bundesland könne dies jedoch nicht selbst regeln, da ihm dafür die Gesetzgebungskompetenz fehle. Bei der Wiederherstellungsverordnung gibt es laut FDP kein Zurück mehr, Deutschland ist verpflichtet, die Verordnung umzusetzen. Die Liberalen stehen der Verordnung allerdings sehr kritisch gegenüber.
Wie werden Sie sich nach der Wahl für den Agrarsektor einsetzen?
Wir setzen uns für bessere wirtschaftliche Rahmenbedingungen, Bürokratieabbau, beschleunigte Genehmigungsverfahren und eine konsequente 1:1-Umsetzung von EU-Recht ein. Den Dokumentations- und Kontrollaufwand für Betriebe und die Verwaltung wollen wir durch die Einführung einer Fehlertoleranz von 5% der geförderten Fläche reduzieren. Landwirtschaftliche Betriebe sollen wieder mehr unternehmerische Freiheit erhalten. Innovationen, Präzisionslandwirtschaft, Smart Farming und neue Züchtungsmethoden sehen wir als wichtige Bausteine für eine wettbewerbsfähige Landwirtschaft in Sachsen-Anhalt.
Ziel: schnellere Verfahren, keine Übererfüllung der EU-Vorgaben und mehr Zeit für die eigentliche landwirtschaftliche Arbeit.
Welche Maßnahmen wird die Landesregierung ergreifen, um sicherzustellen, dass Verbraucher auch importierte Lebensmittel unbedenklich verzehren können und eine echte Wahlfreiheit zwischen Lebensmitteln aus konventionell gezüchteten Pflanzen und solchen aus Pflanzen haben, die mithilfe neuer genomischer Verfahren (z. B. CRISPR-Cas) erzeugt wurden?
Verbraucher müssen sich auf hohe Sicherheitsstandards verlassen können. Importeure und Handel sind ohnehin verpflichtet, im Lebensmittelbereich besonders umfangreiche Qualitäts- und Sicherheitskontrollen zu gewährleisten. Die amtliche Lebensmittelüberwachung stellt die
Wirksamkeit dieses Systems sicher. Das neue Laborgebäude des Landesamtes für Verbraucherschutz wird die Arbeitsbedingungen deutlich verbessern. Die neuen Züchtungsmethoden bieten Chancen für klimaangepasste und ressourcenschonende Pflanzen. Da sich die Züchtungen in keinerlei Hinsicht von Mutationen unterscheiden, wie sie ständig in der Natur vorkommen, würde eine besondere Kennzeichnung für die Verbraucher keinen echten Mehrwert bringen. Privatwirtschaftlichen Akteuren ist es freilich unbenommen, ihre Produkte entsprechend zu kennzeichnen.
Inwieweit werden dabei mögliche Auswirkungen des Mercosur-Abkommens auf Importkontrollen, Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit berücksichtigt?
Importkontrollen, Rückverfolgbarkeit und Verbraucherschutz dürfen nicht geschwächt werden. Für importierte Agrarprodukte sollen vergleichbare Standards wie in der EU gelten.
Wettbewerbsnachteile für heimische Betriebe, die durch höhere staatliche Auflagen in der EU gelten, müssen finanziell ausgeglichen werden. Über EU-Vorgaben hinausgehende Vorschriften müssen auf eine 1:1-Umsetzung zurückgeführt werden.
Häufig lässt die Politik das Landwirtschaftsgesetz außer Acht, dabei formuliert es sehr klar die Leitlinien und Ziele, nach denen der Staat Landwirtschaftspolitik betreiben sollte. Wie stehen Sie dazu, der Umsetzung des Landwirtschaftsgesetzes künftig mehr Gewicht zu geben?
Wir wollen die bürokratischen Lasten für die heimische Landwirtschaft senken und ihre
Wettbewerbsfähigkeit verbessern. Davon würden nicht zuletzt auch die Beschäftigten profitieren. Die Vergemeinschaftung der Agrarpolitik und des Binnenmarkts in der EU schränkt den Spielraum für nationale Maßnahmen freilich deutlich ein – und damit auch der Umsetzung des Landwirtschaftsgesetzes.
Gibt es bereits Überlegungen, um familiengeführte Betriebe in Sachsen-Anhalt zu fördern und gleichzeitig Fehlentwicklungen auf dem Pacht- und Bodenmarkt zu unterbinden?
Wir stehen für eine Politik, die es Betrieben erlaubt, wirtschaftlich erfolgreich zu arbeiten. Wir lehnen die Bevorzugung oder Benachteiligung bestimmter Betriebsformen und -größen, aber auch Eigentumsarten ab. Wir wollen die Rahmenbedingungen für alle Betriebe verbessern, indem wir Bürokratie abbauen und Nutzungseinschränkungen auf landwirtschaftlichen Flächen nur bei einem entsprechenden finanziellen Ausgleich zulassen. Existenzgründungen wollen wir weiterhin über die Junglandwirteprämie unterstützen und die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für ortsansässige landwirtschaftliche Betriebe verbessern. Das Grundstücksverkehrsrecht sollte möglichst einheitlich angewandt werden. Die effektive Doppelbesteuerung beim Ausüben des Vorkaufsrechts und Weiterverkauf an Landwirte durch die Landgesellschaft wollen wir beenden.
Welche Maßnahmen beabsichtigt die Landesregierung zu ergreifen, um die Umgehung des Grundstückverkehrsgesetzes durch sogenannte Share Deals beim Erwerb landwirtschaftlicher Flächen zu verhindern, und wie wird sie sich diesbezüglich gegenüber der Bundesregierung einbringen?
Wir sind grundsätzlich offen dafür, wenn der Bund Umgehungstatbestände insbesondere zur
Grunderwerbsteuer bei „Share-Deals“ besser reguliert. Dem Land fehlt hierfür die
Gesetzgebungskompetenz.
Wie wird sich der Landesgesetzgeber gegenüber dem Bund in der Düngepolitik positionieren? Außerdem: Welche Position vertreten Sie bezüglich Naturwiederherstellungsverordnung?
Maßnahmen zur Senkung der Nitratbelastung müssen sich am Verursacherprinzip orientieren.
Etwaige Beschränkungen müssen zudem wissenschaftlich nachvollziehbar Aussichten haben, ihre Ziele überhaupt zu erreichen – angesichts der klimatischen und Bodenbedingungen in Sachsen-Anhalt ist das derzeit wenigstens fraglich. Die Wiederherstellungsverordnung sehen wir weiterhin sehr kritisch. Deutschland ist allerdings verpflichtet, sie umzusetzen. Damit einhergehende Nutzungsbeschränkungen müssen jedoch finanziell ausgeglichen werden. Wir bevorzugen ganz den kooperativen Naturschutz mit angemessener Vergütung zusätzlicher Leistungen.