Die Landtagswahl in Sachsen-Anhalt steht vor der Tür. Die FREIEN BAUERN haben den Spitzenkandidaten der verschiedenen Parteien Wahlprüfsteine zu landwirtschaftlichen Themen übermittelt. Anbei veröffentlichen wir die Antworten der CDU – die Hauptaussagen sind in einem kurzen Abriss zusammengefasst, danach folgt der Originaltext.

Zusammenfassung:

Für die CDU haben der Abbau von Dokumentations-, Berichts- und Nachweispflichten sowie die konsequente Digitalisierung von Antrags- und Genehmigungsverfahren Priorität. Ziel sind schnellere Verfahren und der Verzicht auf eine Übererfüllung der EU-Vorgaben.Bei importierten Lebensmitteln sollen dieselben hohen Anforderungen an Lebensmittelsicherheit, Rückstandskontrollen sowie Umwelt- und Produktionsstandards gelten wie für heimische Erzeuger. Wörtlich heißt es: „Das Mercosur-Abkommen darf nur dann zu einer stärkeren Marktöffnung führen, wenn gleiche Wettbewerbsbedingungen gewährleistet sind. Dabei gilt für uns der Grundsatz: Was in der Europäischen Union produziert wird, muss auch für importierte Agrarprodukte gelten. Deshalb setzen wir uns für wirksame Importkontrollen, eine lückenlose Rückverfolgbarkeit und transparente Kennzeichnungssysteme ein.“Thema Düngepolitik: Die CDU spricht sich für ein praxistaugliches Düngerecht auf wissenschaftlicher Grundlage aus. Der Landesverband Sachsen-Anhalt setzt sich für eine verursachergerechte Düngeverordnung ohne Rote Gebiete ein.Zudem lehnt die CDU die Umsetzung der EU-Wiederherstellungsverordnung ab.

1. Wie werden Sie sich nach der Wahl für den Agrarsektor einsetzen?

Die Landwirtschaft ist ein zentraler Wirtschafts- und Lebensbereich in Sachsen-Anhalt. Wir werden uns dafür einsetzen, die Wettbewerbsfähigkeit unserer landwirtschaftlichen Betriebe zu stärken, bürokratische Belastungen abzubauen und verlässliche Rahmenbedingungen für Investitionen zu schaffen. Unsere Landwirte brauchen Planungssicherheit statt immer neuer Auflagen.

Dazu gehört der Erhalt praktikabler Pflanzenschutzmöglichkeiten, die Förderung von Innovationen und Digitalisierung, Erleichterungen bei Hofübernahmen, die Stärkung der Tierhaltung sowie Investitionen in Forschung und Beratung. Gleichzeitig wollen wir die Wertschöpfung im ländlichen Raum stärken und die heimische Produktion gegenüber zunehmenden internationalen Wettbewerbsnachteilen absichern.

Priorität: Abbau von Dokumentations-, Berichts- und Nachweispflichten sowie bei der konsequenten Digitalisierung von Antrags- und Genehmigungsverfahren.

Ziel: schnellere Verfahren, keine Übererfüllung der EU-Vorgaben und mehr Zeit für die eigentliche landwirtschaftliche Arbeit.

2. Welche Maßnahmen wird die Landesregierung ergreifen, um sicherzustellen, dass Verbraucher auch importierte Lebensmittel unbedenklich verzehren können und eine echte Wahlfreiheit zwischen Lebensmitteln aus konventionell gezüchteten Pflanzen und solchen aus Pflanzen haben, die mithilfe neuer genomischer Verfahren (z. B. CRISPR-Cas) erzeugt wurden?

Der Schutz der Verbraucher hat für uns oberste Priorität. Deshalb setzen wir uns dafür ein, dass für importierte Lebensmittel dieselben hohen Anforderungen an Lebensmittelsicherheit, Rückstandskontrollen sowie Umwelt- und Produktionsstandards gelten, die auch für heimische Erzeuger maßgeblich sind. Das dient nicht nur der Sicherheit der Verbraucher, sondern gewährleistet auch einen fairen Wettbewerb für unsere Landwirte, die diese Anforderungen tagtäglich erfüllen. Eine wirksame Kontrolle entlang der Importketten sowie eine ausreichend ausgestattete Lebensmittelüberwachung sind dafür unerlässlich.

Gleichzeitig sehen wir in neuen genomischen Verfahren wie CRISPR-Cas erhebliche Chancen für eine nachhaltige Landwirtschaft. Sie können dazu beitragen, Pflanzen widerstandsfähiger gegen Krankheiten, Schädlinge und Witterungsextreme zu machen und damit den Einsatz von Betriebsmitteln zu reduzieren. Innovationen dürfen deshalb nicht durch ideologische Vorbehalte ausgebremst werden.

Unser Ziel ist es, hohe Standards bei der Lebensmittelsicherheit mit Fortschritt, Innovation und einer wettbewerbsfähigen heimischen Landwirtschaft zu verbinden.

3. Inwieweit werden dabei mögliche Auswirkungen des Mercosur-Abkommens auf Importkontrollen, Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit berücksichtigt?

Das Mercosur-Abkommen darf nur dann zu einer stärkeren Marktöffnung führen, wenn gleiche Wettbewerbsbedingungen gewährleistet sind. Dabei gilt für uns der Grundsatz: Was in der Europäischen Union produziert wird, muss auch für importierte Agrarprodukte gelten. Dies betrifft insbesondere Standards bei Lebensmittelsicherheit, Pflanzenschutz, Tierwohl, Umwelt- und Klimaschutz sowie die Einhaltung von Rückstandshöchstwerten. Handelsabkommen dürfen nicht dazu führen, dass Erzeugnisse auf den europäischen Markt gelangen, die unter Bedingungen produziert wurden, die unseren Landwirten nicht erlaubt sind.

Wir stehen für einen fairen und regelbasierten Handel und lehnen Wettbewerbsverzerrungen zulasten unserer heimischen Landwirtschaft ab. Deshalb setzen wir uns für wirksame Importkontrollen, eine lückenlose Rückverfolgbarkeit und transparente Kennzeichnungssysteme ein. Verbraucher müssen nachvollziehen können, woher ein Produkt stammt und unter welchen Standards es erzeugt wurde. Gleichzeitig müssen die zuständigen Kontrollbehörden in die Lage versetzt werden, die Einhaltung der geltenden Vorschriften effektiv zu überwachen.

4. Häufig lässt die Politik das Landwirtschaftsgesetz außer Acht, dabei formuliert es sehr klar die Leitlinien und Ziele, nach denen der Staat Landwirtschaftspolitik betreiben sollte. Wie stehen Sie dazu, der Umsetzung des Landwirtschaftsgesetzes künftig mehr Gewicht zu geben?

Landwirtschaftspolitik muss sich an den Bedürfnissen einer sicheren Lebensmittelversorgung, der Erhaltung wirtschaftlich tragfähiger Betriebe und der nachhaltigen Bewirtschaftung unserer Kulturlandschaften orientieren. Das Landwirtschaftsgesetz wurde unter einer CDU-geführten Bundesregierung geschaffen, um die Ernährungssicherung, die Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft und angemessene Einkommen im Agrarsektor zu gewährleisten. Die dort formulierten Grundsätze haben bis heute nichts von ihrer Aktualität verloren und sollten bei agrarpolitischen Entscheidungen stärker berücksichtigt werden.

Gerade in den vergangenen Jahren ist vielfach der Eindruck entstanden, dass neue Auflagen und Dokumentationspflichten beschlossen wurden, ohne ihre Auswirkungen auf die landwirtschaftliche Praxis ausreichend zu berücksichtigen. Hier wollen wir zu einer ausgewogeneren Politik zurückkehren.

Deshalb setzen wir uns für eine Landwirtschaftspolitik ein, die stärker auf wissenschaftlichen Erkenntnissen, Praxistauglichkeit und den gesetzlichen Leitlinien einer leistungsfähigen Landwirtschaft basiert. Das Landwirtschaftsgesetz sollte dabei nicht nur als historischer Grundsatztext verstanden werden, sondern als wichtiger Maßstab für eine verlässliche und zukunftsorientierte Agrarpolitik.

5. Gibt es bereits Überlegungen, um familiengeführte Betriebe in Sachsen-Anhalt zu fördern und gleichzeitig Fehlentwicklungen auf dem Pacht- und Bodenmarkt zu unterbinden?

Familiengeführte landwirtschaftliche Betriebe sind ein wichtiger Bestandteil der Agrarstruktur in Sachsen-Anhalt und leisten einen wesentlichen Beitrag zur regionalen Wertschöpfung, Versorgungssicherheit und Entwicklung des ländlichen Raums. Deshalb setzen wir uns für Rahmenbedingungen ein, die es diesen Betrieben ermöglichen, wirtschaftlich erfolgreich zu arbeiten, zu investieren und Hofnachfolgen zu sichern. Wir wollen Hofübergaben erleichtern, Existenzgründungen fördern und jungen Landwirten bessere Investitions- und Finanzierungsmöglichkeiten bieten. Grunderwerbsteuerliche Entlastungen bei Hofübergaben und Bodenerwerb unterstützen wir und lehnen eine Doppelbesteuerung ab, wenn die Landgesellschaft als Zwischenkäufer auftritt.

Dabei gilt es jedoch, die vielfältige Agrarstruktur Sachsen-Anhalts zu berücksichtigen. Neben Familienbetrieben prägen auch Genossenschaften und andere Rechtsformen die Landwirtschaft unseres Landes. Für uns steht daher nicht die Betriebsgröße oder Rechtsform im Mittelpunkt, sondern die aktive landwirtschaftliche Bewirtschaftung der Flächen und die nachhaltige Entwicklung des ländlichen Raums.

Wie stehen Sie zum Ausverkauf landwirtschaftlicher Nutzflächen an ausländische und außerlandwirtschaftliche Investoren? Beabsichtigen Sie, das Grundstücksverkehrsgesetz wieder konsequent zur Anwendung zu bringen?

Landwirtschaftliche Nutzflächen sind die unverzichtbare Grundlage für die heimische Lebensmittelproduktion und dürfen nicht zum bloßen Anlage- oder Spekulationsobjekt werden. Wir sehen die zunehmende Konzentration von Flächen in den Händen außerlandwirtschaftlicher Investoren kritisch, wenn dadurch aktiv wirtschaftende landwirtschaftliche Betriebe beim Zugang zu Boden benachteiligt werden.

Für uns ist entscheidend, dass landwirtschaftliche Flächen vorrangig der landwirtschaftlichen Nutzung dienen und die Betriebe vor Ort faire Chancen auf Eigentum und Pachtflächen haben. Maßgeblich ist also, ob Flächen langfristig landwirtschaftlich bewirtschaftet werden oder ob reine Renditeinteressen im Vordergrund stehen. Das Grundstücksverkehrsgesetz ist dabei ein wichtiges Instrument.

In Anbetracht der aktuell schwierigen wirtschaftlichen Lage einiger Betriebe wollen wir die Regulierung von Anteilskäufen wollen wir so weiterentwickeln, dass sie nachvollziehbar und fair sind und notwendige Restrukturierungen bei Liquiditätsengpässen nicht unangemessen erschwert werden.

Kurz: Flächen dürfen der landwirtschaftlichen Nutzung nicht entzogen werden, Betriebe vor Ort müssen eine faire Chance zum Zugriff auf Boden haben, während die Veräußerungen von Boden aufgrund von Liquiditätsengpässen nicht zusätzlich eingeschränkt werden darf.

6. Welche Maßnahmen beabsichtigt die Landesregierung zu ergreifen, um die Umgehung des Grundstückverkehrsgesetzes durch sogenannte Share Deals beim Erwerb landwirtschaftlicher Flächen zu verhindern, und wie wird sie sich diesbezüglich gegenüber der Bundesregierung einbringen?

Wir unterstützen eine konsequente Anwendung der bestehenden rechtlichen Möglichkeiten, insbesondere dort, wo agrarstrukturelle Belange beeinträchtigt werden. Gleichzeitig müssen die zuständigen Behörden personell und fachlich in die Lage versetzt werden, diese Instrumente wirksam anzuwenden.

Darüber hinaus setzen wir uns für mehr Transparenz auf dem Bodenmarkt ein. Auch sogenannte Share Deals dürfen nicht dazu führen, dass die Ziele des Boden- und Agrarstrukturrechts umgangen werden. Landwirtschaftliche Familienbetriebe, Hofnachfolger sowie aktiv wirtschaftende Betriebe müssen beim Flächenerwerb faire Wettbewerbsbedingungen vorfinden.

Da wesentliche rechtliche Regelungen auf Bundesebene getroffen werden, erwarten wir von der Bundesregierung, das Boden- und Agrarstrukturrecht weiterzuentwickeln und bestehende Umgehungsmöglichkeiten durch Share Deals wirksam einzudämmen. Sachsen-Anhalt soll sich hierbei aktiv in die Bund-Länder-Abstimmungen einbringen.

7. Wie wird sich der Landesgesetzgeber gegenüber dem Bund in der Düngepolitik positionieren? Außerdem: Welche Position vertreten Sie bezüglich Naturwiederherstellungsverordnung?

Ein pauschaler Ansatz wird den unterschiedlichen Standortbedingungen in Deutschland nicht gerecht. Wir brauchen ein praxistaugliches Düngerecht auf wissenschaftlicher Grundlage und setzen uns für eine verursachergerechte DüV ohne Rote Gebiete ein. Bereits vorliegende Hofbilanzen sollten stärker berücksichtigt werden, um betriebsbezogene und sachgerechte Maßnahmen abzuleiten. Die Düngung muss sich am tatsächlichen Pflanzenbedarf orientieren und den Landwirtinnen und Landwirten eine bedarfsgerechte Nährstoffversorgung ihrer Kulturen ermöglichen. Nur so können Erträge und Qualität sowie Nachhaltigkeit durch Humusaufbau und CO2-Speicherung gesichert werden.

Wir unterstützen einen konsequenten Gewässerschutz, lehnen jedoch zusätzliche Belastungen der Landwirtschaft und Einschnitte in Erträge ohne fachliche Notwendigkeit ab.

Die CDU Sachsen-Anhalt lehnt die Umsetzung der EU-Wiederherstellungsverordnung ab.
Sachsen-Anhalt verfügt über sehr unterschiedliche Naturräume und Agrarstrukturen, die flexible und regional angepasste Lösungen erfordern. Pauschale Vorgaben aus Brüssel werden den tatsächlichen Gegebenheiten vor Ort häufig nicht gerecht.

Aus Sicht der CDU Sachsen-Anhalt darf die Verordnung nicht zu weiteren pauschalen Flächenstilllegungen, zusätzlichen Bewirtschaftungseinschränkungen oder unverhältnismäßigen Belastungen für landwirtschaftliche Betriebe führen. Die Ernährungssicherung, die wirtschaftliche Tragfähigkeit der Betriebe und die Entwicklung des ländlichen Raums müssen gleichrangig berücksichtigt werden.

Naturschutzprojekte sowie Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen müssen vorrangig über Weiterführung begonnener Projekte, produktionsintegrierter bzw. kooperativer Naturschutz und Vertragsnaturschutz erfolgen. Ein quantitativer Naturschutz hat keinen Effekt, der weiteren Flächenverbrauch rechtfertigen würde. Verbesserung, also Qualität von Ökosystemen, vor pauschaler Stilllegung!

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