„Zurück zur Natur“ – was seit über hundert Jahren als Slogan durch die Köpfe geistert, wurde im Juni 2024 als „EU-Verordnung über die Wiederherstellung der Natur“ in geltendes Recht gegossen. Mit der Verordnung soll der Verlust der Biodiversität gestoppt und mindestens 20 % der Land- und Meeresflächen in der EU bis 2030 wiederhergestellt werden. Angestrebt wird beispielsweise die Renaturierung von Flüssen und eine Aufforstung oder Wiederherstellung naturnaher Wälder.
Die FREIEN BAUERN sprechen sich strikt gegen die Naturwiederherstellungs- verordnung (NRL) aus: „Sie wurde uns von der EU aufoktroyiert und geht an der Realität vorbei“, sagt Alfons-Josef Wolff, Bundessprecher der unabhängigen Interessenvertretung bäuerlicher Familienbetriebe. Nach seiner Meinung ist vor allem die Land- und Forstwirtschaft von den diffusen Vorgaben aus Brüssel massiv betroffen. Gleichzeitig würden die Bauern erst jetzt – im zweiten Schritt, also bei der Umsetzung der Verordnung – überhaupt einbezogen.
Fakt ist: Der vermeintliche Fortschritt im Naturschutz bringt in der Praxis für bäuerliche Familienbetriebe vor allem rechtliche Unsicherheiten, wirtschaftlichen Druck und mehr Bürokratie.
Hinzu kommt: Die am grünen EU-Tisch getroffenen Entscheidungen scheinen kaum umsetzbar. Das zeigt beispielhaft Artikel 13 des NRL: Demnach sollen im EU-Raum mindestens drei Milliarden zusätzliche Bäume gepflanzt werden.
Legt man diese hohe Anzahl auf die 27 Mitgliedsstaaten um, dann müssten in den nächsten 5 Jahren in jedem Land über 110 Mio. Bäume in die Erde gesetzt werden. Wo ist Platz dafür – und wer soll das bezahlen? Bislang ist nämlich die Finanzierung der Maßnahmen noch immer nicht geklärt.
Auch die deutschen Länder sehen die derzeitige Ausgestaltung der NRL kritisch. Im Juni startete Sachsen-Anhalts Minister für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten, Sven Schulze, eine gemeinsame Initiative der unionsgeführten Agrarressorts der Bundesländer. In einem Schreiben an die EU-Kommissare Christophe Hansen, Costas Kadis und Jessika Roswall forderten die Länder die vollständige Aufhebung der Naturwiederherstellungsverordnung in der nächsten Omnibus-Verordnung.
Alfons-Josef Wolff meint: „In der Land- und Forstwirtschaft besteht der geringste Bedarf an „Naturwiederherstellung“. Stattdessen sollten großflächige Eingriffe wie Tagebaue, Bodenversiegelung oder der Verlust natürlicher Rückzugsräume durch Infrastrukturprojekte Anlass zur Reflexion geben, wenn es um notwendige Maßnahmen zur Wiederherstellung von Natur geht.
Die Betroffenen – also insbesondere die landwirtschaftlichen Betriebe – werden in die Entscheidungsprozesse kaum einbezogen. Wenn aber Maßnahmen „von oben“ verordnet werden, ohne die Realität auf den Höfen zu berücksichtigen, wächst nicht nur der Widerstand, sondern auch das Misstrauen gegenüber der EU.“