Einstweilige Verfügung FREIE BAUERN gegen falsches Lucht-Zitat in den Lübecker Nachrichten

Klaus-Peter Lucht wurde in den Lübecker Nachrichten falsch zitiert ... da mussten wir ihm ein bisschen helfenMit dieser Diffamierung ist schonmal Schluss: Die Lübecker Nachrichten hatten am 4. Januar über den Präsidenten des Bauernverbandes Schleswig Holstein Klaus-Peter Lucht berichtet, er distanziere sich von „extremen Randgruppen, Rechtsbruch und Aufrufen hierzu“ und dies verbunden mit der Aussage „Lucht nennt dabei explizit den Verband Freie Bauern, mit denen man sich nicht gemein mache“. Dagegen haben die FREIEN BAUERN jetzt beim Landgericht Halle (Saale) eine Einstweilige Verfügung erwirkt: Die Verlagsgesellschaft Madsack darf die Aussage unter Androhung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250.000 Euro nicht wiederholen. Der Antrag auf Einstweilige Verfügung war zunächst gegen Lucht gestellt, aber zurückgenommen worden, nachdem dieser eine Eidesstattliche Versicherung abgegeben hatte, die Aussage so nie gemacht zu haben. „Für uns ist entscheidend, dass wir nicht mehr auf diese Weise diffamiert werden dürfen“, freut sich der Bundessprecher der FREIEN BAUERN Alfons Wolff über das Urteil des Landgerichts, räumt aber ein: „Auch wenn damit zum Sachverhalt eine rechtliche Klärung herbeigeführt wurde, bleiben hinsichtlich des Verhaltens von Herrn Lucht eine Reihe von Fragen offen.“

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FREIE BAUERN gehen gerichtlich gegen Verleumdung durch den Präsidenten des Bauernverbandes Schleswig-Holstein vor

Sollte vielleicht seine Politik überdenken statt die Konkurrenz zu verleumden: Klaus-Peter LuchtDie FREIEN BAUERN, Interessenorganisation der bäuerlichen Familienbetriebe, haben beim Landgericht Halle eine einstweilige Verfügung gegen den Präsidenten des Bauernverbandes Schleswig-Holstein Klaus-Peter Lucht beantragt. Lucht hatte sich in den Lübecker Nachrichten von „extremen Randgruppen, Rechtsbruch oder Aufrufen hierzu“ distanziert und als Beispiel dafür explizit die FREIEN BAUERN genannt. „Mit unserem Antrag wollen wir erreichen, dass Lucht diese Behauptung gerichtlich untersagt wird, unter Androhung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250.000 Euro, ersatzweise Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten“, sagte Alfons Wolff, Bundessprecher der FREIEN BAUERN und Landwirt aus dem sachsen-anhaltinischen Hohenthurm: „Wir vertreten weder extreme Positionen noch bewegen wir uns außerhalb der Rechtsordnung, sondern wir machen nur eine bessere Agrarpolitik als der Bauernverband – das ist kein Grund, uns zu verleumden.“

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