Schutzschirm für Stahl – Gegenwind für Bauern? FREIE BAUERN fordern Fairness!

Endlich wurde Kanzler Merz einmal deutlich: Die Zeiten offener Märkte und fairen Handels seien vorbei, erklärte er am 6. November in Berlin. Deshalb müssten Deutschland und die EU die eigenen Märkte und die eigenen Hersteller schützen.
Leider bezogen sich die Worte des Bundeskanzlers nicht auf die Landwirtschaft – sie galten der Stahlbranche. Die ernste Krise der deutschen Stahlhersteller, die einen „Stahlgipfel“ mit Politik, Wirtschaft und Gewerkschaften in dieser Woche notwendig machte, ist in ihrer Tragweite vergleichbar mit der Krise des Agrarsektors. Denn auch den Landwirten setzen gestiegene Energiepreise und Billigimporte stark zu: So müssen deutsche Bauern mit die höchsten Strompreise in Europa zahlen, ebenfalls sind die Steuern für Diesel, Benzin und Heizöl hierzulande mit am höchsten. 

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Besser natürlich statt künstlich – FREIE BAUERN nennen Laborfleisch einen Irrweg

Das Leben ist ein Kreislauf – erkennbar in der Natur: Pflanzen wachsen, blühen, tragen Frucht und vergehen. Diesen Kreislauf zu pflegen und zu nutzen, das ist Landwirtschaft. Wer diesen Kreislauf verlässt, handelt gegen die Natur. Genau das geschieht bei der Herstellung von künstlichem Fleisch, dem sogenannten „Clean Meat“.
Dieses Fleisch entsteht nicht auf der Weide, sondern im Labor – aus Zellkulturen, die unter künstlichen Bedingungen gezüchtet werden. Während ein Markt für Fleischalternativen ohne Zweifel existiert – allein in Deutschland wurden 2024 pro Kopf 53,2 Kilogramm Fleisch verzehrt – darf nicht übersehen werden, dass Laborfleisch kein Beitrag zu mehr Nachhaltigkeit ist, sondern neue Abhängigkeiten und ökologische Probleme schafft.

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Fehler in der Agrarpolitik: Gericht zwingt Regierung zum Handeln - Minister Rainer in der Pflicht

Was als historisches Urteil für Bayerns Landwirtschaft gefeiert wird, ist zweifelsohne ein Sieg. Aber, nach Meinung der FREIEN BAUERN, vorerst nur ein Etappensieg. Denn das am 24. Oktober 2025 erlassene Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) in Leipzig, mit dem die Bayerische Ausführungsverordnung zur Düngeverordnung (AVDüV) für unwirksam erklärt wurde, muss nun die Bundesregierung zum Handeln veranlassen.
Das Gericht hat deutlich gemacht, dass § 13a Abs. 1 der Düngeverordnung (DüV) gegen zentrale rechtsstaatliche Prinzipien verstoße. Die Vorschrift sei zu unbestimmt, um als Grundlage für Eingriffe in die Eigentumsrechte und die Berufsfreiheit von Landwirten zu dienen. Für Bayern ist damit entschieden, dass die Gebietsausweisung aufgehoben ist. Die bestehenden roten und gelben Gebiete in Bayern sind ab sofort ungültig.

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EU-Kommission will Nachwuchs in der Landwirtschaft fördern – nur ein Papiertiger?

KI-generierter InhaltWas auf dem Papier steht, liest sich gut, vielversprechend, zukunftsgerichtet: ‚Die Beseitigung von Hindernissen für den Generationswechsel wird entscheidend dazu beitragen, den Agrarsektor attraktiver zu machen.‘ und ‚Die Strategie zielt darauf ab, den Anteil der Junglandwirte in der EU bis 2040 zu verdoppeln.‘ Mit der Initiative „Landwirtschaft – Strategie für den Generationswechsel“ will die Europäische Kommission es europäischen Junglandwirten schmackhaft machen, einen Agrar-Betrieb zu übernehmen. Hindernisse wie etwa der erschwerte Zugang zu landwirtschaftlichen Flächen wegen hoher Preise und geringer Verfügbarkeit sollen wegfallen.

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Aufruf der FREIEN BAUERN an Bundeslandwirtschaftsminister Rainer zu handeln – jetzt!

Seit 2020 gilt die geänderte Bundes-Düngeverordnung, mit der nach Verurteilung der Bundesrepublik durch den EuGH generelle Verschärfungen für die Ausbringung von Düngemitteln und zusätzliche Beschränkungen in den sogenannten „Roten Gebieten“ eingeführt wurden. Nun zeigt sich, dass die damaligen Regelungen aus verschiedenen Gründen rechtswidrig sind, sodass der Bundes-Gesetzgeber unter Druck steht, die Regelungen anzupassen:

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