Das Landgericht Halle hat in dem Verfahren der FREIEN BAUERN (Az. 4 O 198/23) den taz-Redakteur Jost Maurin dazu verurteilt, es zu unterlassen, wörtlich oder sinngemäß zu sagen: „Die Organisation FREIE BAUERN hat nun bestätigt, dass sie mit der rechtsradikalen Partei kooperiert.“
Nachdem das gleiche Gericht vor Monaten bereits eine gleichlautende einstweilige Verfügung gegen Herrn Maurin erlassen hatte und der Journalist wegen Verstoßes gegen diese Verfügung ein Ordnungsgeld von 500 € zahlen musste, könnte man meinen, dieses neuerliche Urteil habe keinen Neuwert mehr. Doch Jost Maurin berichtet in der taz weiterhin tendenziös über die FREIEN BAUERN und hat über seinen Rechtsanwalt bereits angekündigt, auch dieses Urteil mit einer Berufung vor dem Oberlandesgericht Naumburg anzugreifen.



