Aufruf der FREIEN BAUERN an Bundeslandwirtschaftsminister Rainer zu handeln – jetzt!

Seit 2020 gilt die geänderte Bundes-Düngeverordnung, mit der nach Verurteilung der Bundesrepublik durch den EuGH generelle Verschärfungen für die Ausbringung von Düngemitteln und zusätzliche Beschränkungen in den sogenannten „Roten Gebieten“ eingeführt wurden. Nun zeigt sich, dass die damaligen Regelungen aus verschiedenen Gründen rechtswidrig sind, sodass der Bundes-Gesetzgeber unter Druck steht, die Regelungen anzupassen:

Für die Landwirtschaft sind insbesondere die „Roten Gebiete“ problematisch. Diese Gebiete werden auf der Grundlage einer Verwaltungsvorschrift des Bundes durch Landesverordnungen ausgewiesen. Die Grundlagen der Ausweisung – die Messnetze und die Methodik der Ermittlung – variieren in den Ländern und sind immer noch lückenhaft. Inzwischen liegen mehrere Gerichtsentscheidungen vor, die die Gebietsausweisung für rechtswidrig erklären. Zuletzt hat das OVG Lüneburg neben Rechtsverstößen bei der Gebietsausweisung selbst auch die Verfassungswidrigkeit der der Bundes-Düngeverordnung festgestellt. Setzt sich diese Bewertung durch, muss der Bundesgesetzgeber die Rechtsgrundlage in § 13a Abs. 1 DüV ändern und die Details der Gebietsausweisung gesetzlich regeln, auch damit die Landwirte deren Einhaltung einfordern können. Das Bundesverwaltungsgericht verhandelt am 23.10.2025 über Klagen von Landwirten aus Bayern gegen die dortige Landes-Verordnung, sodass in den kommenden Wochen mit einer ersten höchstrichterlichen Entscheidung zu rechnen ist.
Zuletzt hat das Bundesverwaltungsgericht auf die Klage der DUH festgestellt, dass die Bundesregierung zur Umsetzung der Nitratrichtlinie ein Aktionsprogramm aufstellen muss. Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht damit keine Aussage getroffen, ob die bisherigen Beschränkungen ausreichen oder nicht, sondern zunächst nur formal ein solches Aktionsprogramm als Grundlage für die Düngeverordnung gefordert. Aber auch insofern besteht Handlungsbedarf für die Bundesregierung, die düngerechtlichen Regelungen rechtskonform auszugestalten. Die Verurteilung der Bundesregierung ist ebenso wie die Rechtsverstöße, die von der Landwirtschaft eingefordert werden, ein Beleg, dass die Bundesregierung die Neuregelungen der Bundes-Düngeverordnung nach der Verurteilung durch den EuGH in 2018 überstürzt und ohne die erforderlich rechtliche und fachliche Grundlage getroffen hat. 

Schließlich muss das Monitoring über die Auswirkungen der düngerechtlichen Beschränkungen jetzt effektiv und effizient geregelt werden, um endlich die bereits vor Jahren von den Bundesländern geforderten verursachergerechten Erleichterungen für wasserschonende Betriebe umzusetzen. Das BMLEH hat zwar die dafür ungeeignete Stoffstrombilanz-Verordnung aufgehoben, aber auch der neue Bundes-Landwirtschaftsminister hat keine Vorstellung, wie das Monitoring im nationalen Recht geregelt werden soll. Das Monitoring ist aber zwingende Voraussetzung für die Bewertung, inwieweit die Beschränkungen der Landwirtschaft eine Verringerung der Belastungen bewirkt haben und welche Betriebe von den Beschränkungen befreit werden können. Hierbei ist auch pflanzenbaulich und bodenbezogen zu untersuchen, ob die Beschränkungen – insbesondere die Reduzierung um 20 % unter Bedarf in den Roten Gebieten – überhaupt geeignet sind, Nitrateinträge in das Grundwasser zu verhindern. Hieran bestehen nach wie vor Zweifel.
Es ist daher dringend erforderlich, dass die Bundesregierung ein rechtssicheres, schlüssiges und funktionierendes System zur Umsetzung der Nitratrichtlinie schafft, um beiden Seiten – dem Grundwasserschutz und der ordnungsgemäßen Landwirtschaft – gerecht zu werden. Durch die Gerichtsentscheidungen steht die Bundesregierung unter Druck, jetzt zu handeln.