Die Naturwiederherstellungsverordnung ist eine reine Kopfgeburt

Der Countdown zur Umsetzung der EU-Wiederherstellungsverordnung (WVO) läuft: Bis September muss die Bundesregierung einen ersten Entwurf ihres Nationalen Wiederherstellungsplans (NWP) vorlegen. Doch es gibt Widerstand aus den Bundesländern: Bayern drängt auf ein Aus oder zumindest auf eine grundlegende Überarbeitung des EU-Renaturierungsgesetzes. Bereits im vergangenen Jahr forderten Landwirtschaftsminister aus neun Bundesländern in einem Brief an die Europäische Kommission die Abschaffung der Verordnung.

Denn es sind da noch viele, viele offene Fragen: An erster Stelle, was die Finanzierung angeht. Zunächst ist die EU ihrerseits nicht der Verpflichtung nachgekommen, bis Mitte August 2025 einen Finanzplan zu präsentieren. Nun zeigt ein geleaktes EU-Dokument, dass es am fehlenden Geld liegen könnte: Der jährliche Finanzierungsbedarf für die Realisierung der Verordnung bewegt sich zwischen 11,8 und 13,1 Milliarden Euro. Derzeit stünden dafür aber nur etwa 9,4 Milliarden Euro aus EU- und nationalen Mitteln zur Verfügung. Was bedeutet: Es sind rund 3,7 Milliarden Euro pro Jahr zu wenig da. 

Überhaupt das liebe Geld: Wiederholt stand die Idee im Raum, eine Umschichtung innerhalb der GAP-Mittel vorzunehmen, indem man die Säule der Direktzahlungen einkürzt und die freigewordenen Mittel in die zweite Säule für Natur- und Umweltmaßnahmen schiebt. Allerdings sollen die Mittel in der neuen Förderperiode ab 2028 insgesamt um 20-30 Prozent gekürzt werden.

Fraglich ist auch, wie sich die Finanzierung für Flächenverluste gestaltet - falls Landwirte Flächen abgeben müssen. 

Das Thema Eigentumsrecht spielt hier mit hinein. Denn die WVO fordert Maßnahmen, die direkt in die landwirtschaftliche Produktion eingreifen können, wie etwa Wiedervernässung von Moorböden oder auch die Begrenzung der Flächennutzung zugunsten von Lebensräumen der Bestäuber. Erhalten die Landwirte eine Entschädigung? Wenn ja, in welcher Weise?

 Zeit ist ein weiterer Faktor: In der letzten Woche sollte über das Bundesumweltministerium (BMUKN) ein vorläufiger Nationaler Wiederherstellungsplan vorgelegt werden. Dieser wurde auf einer Stakeholder-Veranstaltung von einer Vertreterin des Ministeriums für frühestens Mitte bis Ende April, vielleicht auch erst Mai angekündigt. Die förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung über die Online-Plattform des BMUKN sollte aber im April bis Juni laufen, sodass hier ein kürzeres Fenster für die Beteiligung zu erwarten ist, wenn der Zeitraum nicht angepasst wird.

Die FREIEN BAUERN meinen: Die Wiederherstellungsverordnung ist eine Kopfgeburt - und ein weiteres Beispiel für ausufernde Bürokratie. Sie erhöht den Druck auf land- und forstwirtschaftliche Betriebe, ohne praktikable Vorgaben zu liefern. Zudem werden die von der Umsetzung betroffenen Akteure – die Agrar-Betriebe - in den Entscheidungsprozessen weitgehend außen vorgelassen. Die Kommunen befassen sich bislang nur wenig mit dem Thema, obwohl die WVO eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Fakt ist: Naturschutz existiert bereits in verschiedenen Formen, etwa in Biosphärenreservat- und Vogelschutzgebiet-Gebieten. Naturwiederherstellung sollte mit den Menschen vor Ort entschieden werden und nicht an den Schreibtischen auf EU-Ebene.