Was als historisches Urteil für Bayerns Landwirtschaft gefeiert wird, ist zweifelsohne ein Sieg. Aber, nach Meinung der FREIEN BAUERN, vorerst nur ein Etappensieg. Denn das am 24. Oktober 2025 erlassene Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) in Leipzig, mit dem die Bayerische Ausführungsverordnung zur Düngeverordnung (AVDüV) für unwirksam erklärt wurde, muss nun die Bundesregierung zum Handeln veranlassen.
Das Gericht hat deutlich gemacht, dass § 13a Abs. 1 der Düngeverordnung (DüV) gegen zentrale rechtsstaatliche Prinzipien verstoße. Die Vorschrift sei zu unbestimmt, um als Grundlage für Eingriffe in die Eigentumsrechte und die Berufsfreiheit von Landwirten zu dienen. Für Bayern ist damit entschieden, dass die Gebietsausweisung aufgehoben ist. Die bestehenden roten und gelben Gebiete in Bayern sind ab sofort ungültig.
Für die anderen Bundesländer folgt aus der Entscheidung des BVerwG, dass auch die Gebietsausweisungen dort keinen Bestand haben können, weil sie auf derselben Rechtsgrundlage basieren. Der Erfolg vor Gericht ist das Ergebnis der Zusammenarbeit der „Interessengemeinschaften Rote Gebiete“, des BBV, des LSV und der FREIEN BAUERN – der Deutsche Bauernverband, der sich heute auf die Schultern klopft, blieb hingegen meist leise. Die FREIEN BAUERN teilen die Einschätzung der Akteure, dass die Ausweisung der Roten Gebiete willkürlich erfolgte. Mehr noch: Nach unserer Ansicht handelt es sich dabei um ein theoretisches Konstrukt ohne fachliche Grundlage – geschaffen, damit die Behörden etwas vorweisen konnten, um auf Basis fehlerhafter oder falscher Daten vermeintliche EU-Vorgaben zu erfüllen. Die Belange der Bauern wurden dabei ignoriert.
Das hat auch das Gutachten eines versierten hydrogeologischen Fachbüros aus Berlin bestätigt. Fakt ist: Zum Zeitpunkt der Ausweisung waren nicht einmal 20 Prozent der Messstellen eingerichtet, und seither wurde auch nichts unternommen, um das Messstellennetz auszubauen. Die unzureichende Anzahl der Messstellen war jedoch nur einer von mehreren Gründen für die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts. Die tatsächlichen Verursacher der Belastungen sind bis heute nicht ermittelt worden. Es blieb, wie so oft, an den landwirtschaftlichen Betrieben hängen.
Auf Bund und Länder kommt jetzt eine gewaltige Aufgabe zu. Es bleibt abzuwarten, wie man auf politischer Ebenen mit den Fehlern der früheren Regierung - nämlich unbrauchbare hohe Nitratwerte an die EU zu melden - umgeht. Zu hoffen ist, dass die Merz-Regierung mit dieser Angelegenheit verantwortungsvoller verfährt. Nachweislich haben die rechtswidrigen Düngeverordnungen zu finanziellen Einbußen bei den betroffenen Betrieben geführt.
Die FREIEN BAUERN fordern, die Düngeverordnung rechtlich gründlich zu überarbeiten und dabei die berufsständischen Vertretungen sowie die betroffenen Landwirte mit ihrem Fachwissen einzubeziehen, um tragfähige und praxisgerechte Ergebnisse zu erzielen. Damit es nicht bei einem Etappensieg bleibt, sondern der Anfang eines echten Neuanfangs ist.