KI-generierter Inhalt Das Europäische Parlament hat im Januar 2026 über das Mercosur-Abkommen abgestimmt und eine rechtliche Prüfung durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) beantragt. Ein Gutachten soll klären, ob das Handelsabkommen mit europäischem Recht vereinbar ist. Die Überprüfung durch den EuGH wird voraussichtlich einige Zeit in Anspruch nehmen - eine Entscheidung könnte bis zu zwei Jahre dauern.
Dieser Beschluss beruht auf einer demokratischen Abstimmung des Parlaments. Gleichwohl wurde in den vergangenen Tagen von verschiedenen politischen Akteuren signalisiert, dass dieser Ablauf nicht akzeptiert werden soll. So äußerte Kommissionspräsidentin von der Leyen, es bestehe ein „deutliches Interesse daran, dass die Vorteile dieses wichtigen Abkommens möglichst schnell greifen“. Dabei blieb offen, wessen Interessen konkret gemeint sind.
Zwar sieht das EU-Recht grundsätzlich die Möglichkeit einer vorläufigen Anwendung internationaler Abkommen bereits vor deren vollständiger Ratifizierung vor. Eine solche vorläufige Anwendung ist per se schon umstritten, von weiteren Voraussetzungen abhängig und außerdem als Ausnahmeregelung vorgesehen. Die Notwendigkeit einer solchen Ausnahme ist hier nicht erkennbar.
Hinzu kommt, dass Mercosur vor seinem Inkrafttreten der Zustimmung und Ratifizierung der Parlamente der EU-Mitgliedsstaaten bedarf. In einem solchen Fall müssten nach Auffassung des Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht auch einer vorläufigen Anwendung schon die Länderparlamente und damit auch der Deutsche Bundestag zustimmen.
Leider entsteht der Eindruck, dass die von der EU-Kommission vorgeschlagene vorläufige Anwendung des Mercosur Abkommens derzeit rechtswidrig wäre und dazu dient, Fakten zu schaffen und unliebsame Diskussionen im EU-Parlament und in den Länderparlamenten zu verhindern. Solche Diskussionen sind aber notwendiger Teil der öffentlichen Willensbildung und ermöglichen die Kenntnisnahme solcher Sachverhalte durch die Bevölkerung. Es handelt sich um einen notwendigen und von den Vätern unseres Grundgesetzes (z.B. in Art 59 GG) ausdrücklich gewollten Bestandteil unserer Demokratie.
Die Mehrheit des Europäischen Parlaments hat sich vor wenigen Tagen ausdrücklich gegen das Abkommen ausgesprochen und die rechtliche Überprüfung gefordert. Dieser Mehrheitsbeschluss ist aus unserer Sicht im Sinne demokratischer Prinzipien zu respektieren und darf nicht durch beschleunigte Verfahren oder politische Vorfestlegungen unterlaufen werden.
Leider ist eine bundesweite Berufsständische Vereinigung wie die FREIEN BAUERN nicht legitimiert, gegen dieses Vorhaben z.B. im einstweiligen Rechtsschutz auf deutscher oder europäischer Ebene gerichtlich vorzugehen. Wir rufen daher alle Abgeordneten, Fraktionen und Gruppen in den genannten Parlamenten dazu auf, erforderlichenfalls rechtliche Schritte gegen die vorläufige Anwendung des Mercosur Abkommens zu ergreifen. Die Parlamente werden in diesem Fall nämlich sonst in ihren Rechten beschnitten.