Düngerecht: Bundesländer wollen BVerwG-Urteil umgehen

Seit einer Woche liegen die Urteilsgründe zu den bahnbrechenden Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) vom 24.10.2025 zur Aufhebung der Roten Gebiete vor. In der jetzt intensiv geführten politischen Diskussion ist aber nicht erkennbar, dass die Bundes- und Landesregierungen, die festgestellten Fehler korrigieren und zu einer sachgerechten und tragfähigen Lösung für die Landwirtschaft kommen wollen. Dazu gehört auch eine klare Anwendung des Verursacherprinzips.

Vielmehr werden nun Übergangsregelungen diskutiert, die auf einer Fortgeltung der verfassungswidrigen Regelungen hinauslaufen. Dabei hat das Bundesverwaltungsgericht unmissverständlich klargestellt, dass die Rechtsgrundlage für die Ausweisung nitratbelasteter und eutrophierter Gebiete verfassungswidrig ist.

Die Folge ist eindeutig: Die darauf beruhenden Landesverordnungen müssen aufgehoben werden. Erforderlich ist eine Neuregelung der Rechtsgrundlage, die den Grundrechten der Landwirte auf Eigentum und Berufsfreiheit gerecht wird. Nach den Urteilen im Oktober hatte das zuständige BMLEH zunächst erklärt, man müsse zunächst die Urteilsbegründung abwarten. Diese liegen nun vor.

Von einigen Bundesländern – Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen-Anhalt und dem Saarland – wird nun eine Notverordnung gefordert, mit der übergangsweise eine Grundlage für die Fortgeltung der Gebietsausweisungen geschaffen werden soll (siehe PM Nr. 027/2026 des Landwirtschaftsministeriums MV).

Das ist in mehrfacher Hinsicht untragbar. Erstens besteht nach den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts gerade keine gültige Rechtsgrundlage für diese Gebietsausweisungen. Der Vorschlag ignoriert die Entscheidungen des höchsten deutschen Verwaltungsgerichts. Zweitens liegen die Voraussetzungen für eine solche Notverordnung nicht vor. Weil in Deutschland die Vorgaben der Nitratrichtlinie für belastete Gebiete im gesamten Bundesgebiet umgesetzt werden - insbesondere die 170 kg N-Obergrenze - besteht weder ein Umsetzungsdefizit noch ist Gefahr im Verzug. Drittens zeigt der Vorschlag, dass die Landwirtschaftsministerien dieser Bundesländer gegen die Interessen der Landwirtschaft handeln. Statt die rechtlichen und logischen Konsequenzen aus den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts zu ziehen und die Landwirtschaft von verfassungswidrigen Beschränkungen zu befreien, setzen sich die Bundesländer für deren Fortgeltung ein. Mit diesem Vorstoß wird unter Federführung von Dr. Till Backhaus ganz offensichtlich versucht, demokratische Entscheidungsprozesse zu umgehen. 

Mit dem Vorschlag der Bundesländer, aber auch der Untätigkeit des BMLEH seit der Urteilsverkündung wird eine Chance der aktuellen Situation vertan: Das Urteil und die Aufhebung der Gebietsausweisungen bieten die Gelegenheit, die bisherigen Ausweisungen, Gerichtsverfahren und gesammelten Daten auszuwerten, um auf dieser Grundlage zu einer Neuregelung zu kommen, die sowohl der Landwirtschaft als auch dem Gewässerschutz Rechnung trägt. Dabei müssen gleichzeitig die Monitoring- und Ausnahmevorschriften, die seit Jahren gefordert werden, endlich umgesetzt werden.

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