Der frühere Agrarpolitische Sprecher der grünen Bundestagsfraktion Friedrich Ostendorff hat die von der Rechtsanwaltskanzlei Stiletto im Auftrag der FREIEN BAUERN erwirkte Einstweilige Verfügung des Landgerichts Halle abschließend anerkannt, wonach er unter Androhung eines Ordungsgeldes von bis zu 250.000 Euro, ersatzweise Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten, nicht mehr behaupten darf, die FREIEN BAUERN würden bewusst die Nähe zur AfD suchen. Dies hatte Ostendorff 2021 in einem Interview behauptet und als Beleg für eine angebliche Radikalisierung landwirtschaftlicher Interessenvertretung angeführt. Gegen die Einstweilige Verfügung war er gerichtlich vorgegangen mit dem Argument, seine Behauptung sei durch die Meinungsfreiheit gedeckt. Sowohl das Amtsgericht Halle in erster Instanz als auch das Oberlandesgericht Naumburg haben inzwischen deutlich gemacht, dass eine falsche Tatsachenbehauptung nicht durch die Meinungsfreiheit gedeckt ist, worauf der Grünen-Politiker seine Berufung jetzt wegen Aussichtslosigkeit zurückzog.