Die FREIEN BAUERN, Interessenorganisation der bäuerlichen Familienbetriebe, haben vor Getreideaufkäufern gewarnt, die von ihren Lieferanten Selbstverpflichtungserklärungen zur Herkunft des auf dem Betrieb eingesetzten Saatguts verlangen. „Die Spitzel von der Saatgut-Treuhand nehmen gerade ein kürzlich ergangenes BGH-Urteil zum Anlass, um den Landhandel unter Druck zu setzen – tatsächlich verpflichtet dieses Urteil den Landwirt erstmal zu gar nichts“, informierte Ralf Ehrenberg von der Bundesvertretung der FREIEN BAUERN: „Wir sollten weder etwas unterschreiben noch in irgendwelche Überprüfungen auf unseren Betrieben einwilligen.“ Ob der Landwirt eine Sorte anbaue, deren Sortenschutzrechte durch die Saatgut-Treuhand vertreten werden, oder ob er sich für anderes Saatgut entscheide, müsse dem Abnehmer des Getreides definitiv nicht mitgeteilt werden, so der 52jährige Ackerbauer aus dem hessischen Ziegenhagen: „Im Gegenteil würde der Landhändler einen kartellrechtlichen Verstoß begehen, wenn er genau das zur Voraussetzung für die Abnahme macht.“ Auch sollte auf keinen Fall die von der Saatgut-Treuhand angepriesene Nachbauerklärung im Online-Verfahren abgegeben werden, empfiehlt Ehrenberg und bezieht sich auf ein Hinweisschreiben der IG Nachbau, die betroffene Landwirte berät und mit Fachanwälten zusammenarbeitet, die bei Problemen helfen können.



