nur für unsere bäuerlichen Familienbetriebe, unabhängig von Politik und Industrie. Eine Stimme gegen Wachstumswahn und Ökoterror. Eine Stimme für die ganz normalen Bauern, die alles richtig gemacht haben - und keine Lust haben, alles anders zu machen.
für Zukunftskommission, Wertschätzungskampagne und Bauernmilliarde. Wir brauchen kein frisches Geld und keine warmen Worte, sondern faire und verlässliche Rahmenbedingungen. Die FREIEN BAUERN stehen für klare Kante und Dialog auf Augenhöhe.
daran haben wir auf unserer großen Kundgebung am 20. März 2025 (dem Jahrestag der Verkündung der Zwölf Memminger Artikel) in Bad Frankenhausen (dem Ort der Entscheidungsschlacht) erinnert und den Bogen in unsere Zeit geschlagen.
Die FREIEN BAUERN, Interessenorganisation der bäuerlichen Familienbetriebe in Deutschland, haben die Einstellung des Verfahrens wegen vermeintlicher Störung einer Versammlung gegen ihr Mitglied Burkhard Berg durch das Amtsgericht Rheda-Wiedenbrück begrüßt. „Das ist nach dem Freispruch unseres Mitglieds Jann-Henning Dircks durch das Amtsgericht Husum vor drei Monaten das zweite Mal, dass sich ein deutsches Gericht den maßlosen Ansprüchen selbst ernannter Tierschützer entgegenstellt, jegliche öffentliche Kritik an ihren Aktivitäten zu unterbinden“, freut sich Georg Straller von der Bundesvertretung der FREIEN BAUERN: „Wir müssen unsere Arbeit nicht durch den Dreck ziehen lassen, wir dürfen unsere Positionen selbstbewusst und fair vertreten wie jeder andere Staatsbürger auch.“ Die heutige Entscheidung sei eine Ermutigung für alle bäuerlichen Tierhalter, die von professionellen Aktivisten organisierten Stalleinbrüche, Zerrbilder und Fehlinformationen nicht still zu ertragen, sondern sich lautstark dagegen zu wehren, so der 59jährige Schweinemäster aus den bayerischen Ipflheim.
Der frühere Agrarpolitische Sprecher der grünen Bundestagsfraktion Friedrich Ostendorff hat die von der Rechtsanwaltskanzlei Stiletto im Auftrag der FREIEN BAUERN erwirkte Einstweilige Verfügung des Landgerichts Halle abschließend anerkannt, wonach er unter Androhung eines Ordungsgeldes von bis zu 250.000 Euro, ersatzweise Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten, nicht mehr behaupten darf, die FREIEN BAUERN würden bewusst die Nähe zur AfD suchen. Dies hatte Ostendorff 2021 in einem Interview behauptet und als Beleg für eine angebliche Radikalisierung landwirtschaftlicher Interessenvertretung angeführt. Gegen die Einstweilige Verfügung war er gerichtlich vorgegangen mit dem Argument, seine Behauptung sei durch die Meinungsfreiheit gedeckt. Sowohl das Amtsgericht Halle in erster Instanz als auch das Oberlandesgericht Naumburg haben inzwischen deutlich gemacht, dass eine falsche Tatsachenbehauptung nicht durch die Meinungsfreiheit gedeckt ist, worauf der Grünen-Politiker seine Berufung jetzt wegen Aussichtslosigkeit zurückzog.
Die FREIEN BAUERN, Interessenorganisation der bäuerlichen Familienbetriebe in Deutschland, haben den Schauspielern Hannes Jaenicke und Sky du Mont sowie der Moderatorin Judith Rakers Lüge und Hetze vorgeworfen und angekündigt, auf Unterlassung ihrer unwahren und verleumderischen Behauptungen zu klagen. „In der Talkshow 3 nach 9 vom vergangenen Freitag wurde eine rote Linie überschritten,“ sagte Alfons Wolff, Bundessprecher der FREIEN BAUERN und Landwirt aus Hohenthurm in Sachsen-Anhalt: „War bisher manche Meinungsäußerung aus fachlicher Sicht schon schwer zu ertragen, so handelt es sich hier nur noch um primitive Hetze gegen unseren Berufsstand.“ Jaenicke hatte behauptet, konventionelle Milchviehhaltung sei bestialische Tierquälerei, du Mont hatte mit Zustimmung von Jaenicke und Rakers behauptet, alle Kälber aus der Milchviehhaltung würden umgebracht. Wolff: „Kein Kalb wird umgebracht – wir stehen fassungslos vor den Lügen, die über ein öffentlich-rechtliches Medium verbreitet werden, und gehen jetzt gerichtlich dagegen vor.“
Dass wir die Düngeverordnung 2020 und die Allgemeine Verwaltungsvorschrift (AVV) zur Ausweisung roter Gebiete ablehnen und dagegen politisch und juristisch vorgehen, ist bekannt. Wir halten beide Regelwerke nicht für geeignet, einen fachlich nachvollziehbaren und praktisch umsetzbaren Ausgleich zwischen den öffentlichen Belangen Gewässerschutz und Ernährungssicherung herzustellen. Dies vorab zur Bundesebene.
Aktuell sind wir auf Länderebene mit der Umsetzung der AVV befasst, da bis Ende des Jahres die roten Gebiete neu ausgewiesen werden müssen. In drei Bundesländern wurden wir angehört und haben in Zusammenarbeit mit der Potsdamer Rechtsanwaltskanzlei HSA Partner umfangreiche Stellungnahmen verfasst: in Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern. Unabhängig davon, ob wir damit das Verfahren der Ausweisung noch beeinflussen können, sind die in den Stellungnahmen vorgetragenen Bedenken und Einwendungen für unsere Mitglieder in allen Bundesländern interessant, da sie mögliche rechtliche Schwächen des Verfahrens aufzeigen. Wer sich mit dem Gedanken einer Klage trägt, findet hier wertvolle Argumente, ergänzend zu den Argumenten, die sich aus der jeweils individuellen Betroffenheit und regionalen Besonderheit ergeben.
Die FREIEN BAUERN, Interessenorganisation der bäuerlichen Familienbetriebe, haben alle aktiven Landwirte davor gewarnt, sich von der massiven Kampagne großer Konzerne für die neue Gentechnik blenden zu lassen. „Die morgen in Berlin von Landwirtschaftsverlag und Bayer angebotene Dialogveranstaltung zum Crispr/Cas-Verfahren zeigt beispielhaft, wie uns die Industrie vorgaukelt, wir könnten angesichts von Hunger und Klimawandel nicht mehr auf ihre Neuentwicklungen verzichten“, kritisiert Ralf Ehrenberg von der Bundesvertretung der FREIEN BAUERN. In Wirklichkeit habe Deutschland, bezogen auf die Flächenproduktivität, im weltweiten Vergleich eine der leistungsfähigsten Landwirtschaften, so der 51jährige Ackerbauer aus dem hessischen Ziegenhagen: „Und wir wirtschaften vor allem deshalb so erfolgreich, weil wir Eigentümer der eingesetzten Pflanzen und Tiere sind und keine Lizenznehmer multinationaler Konzerne.“