„Zurück zur Natur“ – was seit über hundert Jahren als Slogan durch die Köpfe geistert, wurde im Juni 2024 als „EU-Verordnung über die Wiederherstellung der Natur“ in geltendes Recht gegossen. Mit der Verordnung soll der Verlust der Biodiversität gestoppt und mindestens 20 % der Land- und Meeresflächen in der EU bis 2030 wiederhergestellt werden. Angestrebt wird beispielsweise die Renaturierung von Flüssen und eine Aufforstung oder Wiederherstellung naturnaher Wälder.