Seit 2020 gilt die geänderte Bundes-Düngeverordnung, mit der nach Verurteilung der Bundesrepublik durch den EuGH generelle Verschärfungen für die Ausbringung von Düngemitteln und zusätzliche Beschränkungen in den sogenannten „Roten Gebieten“ eingeführt wurden. Nun zeigt sich, dass die damaligen Regelungen aus verschiedenen Gründen rechtswidrig sind, sodass der Bundes-Gesetzgeber unter Druck steht, die Regelungen anzupassen:


