Was als historisches Urteil für Bayerns Landwirtschaft gefeiert wird, ist zweifelsohne ein Sieg. Aber, nach Meinung der FREIEN BAUERN, vorerst nur ein Etappensieg. Denn das am 24. Oktober 2025 erlassene Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) in Leipzig, mit dem die Bayerische Ausführungsverordnung zur Düngeverordnung (AVDüV) für unwirksam erklärt wurde, muss nun die Bundesregierung zum Handeln veranlassen.
Das Gericht hat deutlich gemacht, dass § 13a Abs. 1 der Düngeverordnung (DüV) gegen zentrale rechtsstaatliche Prinzipien verstoße. Die Vorschrift sei zu unbestimmt, um als Grundlage für Eingriffe in die Eigentumsrechte und die Berufsfreiheit von Landwirten zu dienen. Für Bayern ist damit entschieden, dass die Gebietsausweisung aufgehoben ist. Die bestehenden roten und gelben Gebiete in Bayern sind ab sofort ungültig.



